Fremdsprachenkompetenz von städtischen Mitarbeiter*innen

Kontext: Frage des Stadtverordneten Martin Kliehm, Fraktion DIE LINKE. im Römer, in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2015

Auf frankfurt.de ist zu lesen: Die Frankfurter Ausländerbehörde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen. Hinweise darüber, in welchen Sprachen Unterstützung vonseiten der Behörde vor Ort angeboten werden kann, sind nicht zu finden. Die @Stadt_Ffm antwortet via Twitter, dass nur in Ausnahmefällen Dolmetschung von der Behörde gestellt wird.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Mitarbeitende mit Kundenkontakt beherrschen eine oder mehrere Fremdsprachen mindestens auf Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, und welche Fortbildungsangebote bietet die Stadt, um die Fremdsprachenkompetenz und somit den Service der Ausländerbehörde zu verbessern?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank (CDU):

Die Ausländerbehörde der internationalen Stadt Frankfurt am Main ist schon immer eine der meist aufgesuchtesten Ausländerbehörden in Deutschland. Dass sie außerordentlich leistungsfähig ist, zeigt die Tatsache, dass sie die erste nach DIN ISO 9001 zertifizierte Ausländerbehörde (ABH) Deutschlands ist. Dies bedeutet regelmäßige Überprüfungen durch externe Fachleute. Die fachlich versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frankfurter Ausländerbehörde im Ordnungsamt arbeiten trotz teilweise überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufkommens sehr serviceorientiert und können in den meisten Fällen bei Einhaltung der nötigen gesetzlichen Bestimmungen auch unbürokratisch und schnell helfen, erforderlichenfalls auch durch das Hinzuziehen von Sprachmittlern.

Mitarbeitende der Ausländerbehörde mit Kundenkontakt werden allerdings ausnahmslos keiner speziellen Prüfung unterzogen, ob und ggfs. auf welchem Kompetenzniveau sie eine oder mehrere Fremdsprachen beherrschen.

Dem Magistrat ist jedoch bekannt, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde über Sprachkenntnisse in verschiedenen Sprachen verfügen.

Bei Verständigungsproblemen können die Mitarbeitenden zudem den Übersetzungspool städtischer Bediensteter in Anspruch nehmen.

Bei Stellenausschreibungen für die Stadtverwaltung wird generell auf Sprach- und interkulturelle Kompetenz besonderes Augenmerk gelegt.

Es ist festzustellen, dass fast alle Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde über ausreichende Sprachkenntnisse selbst verfügen oder Sprachmittler mitbringen. Wegen der Vielfalt der ausländischen Bevölkerung in Frankfurt wäre es im Übrigen unmöglich, allen Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde jederzeit sprachkundige Mitarbeitende in der gefragten Sprache zur Verfügung stellen zu können.

In rechtlich problematischen Fällen, z.B. bei beabsichtigten Rückführungen, werden vereidigte Dolmetscher als Sprachmittler auf Kosten der Ausländerbehörde herangezogen.

Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass gemäß § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz die Amtssprache – auch bei der Ausländerbehörde – deutsch ist, dies ist auch in Hinblick auf Haftungen bei Folgen fehlerhafter Übersetzungen unumgänglich.

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