Personalmangel im Jobcenter: Gesetzliche Betreuungsschlüssel erfüllen!

Kürzlich ergab eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, dass bundesweit lediglich 166 der 303 Jobcenter (55 Prozent) den vorgeschriebenen Personalschlüssel für Kundinnen und Kunden unter 25 Jahre erfüllen.

Der Betreuungsschlüssel in Jobcentern zwischen Personal und Leistungsberechtigten ist gemäß § 44c SGB II wie folgt geregelt:

Jedes fünfte Jobcenter hatte bei unter 25-jährigen einen tatsächlichen Betreuungsschlüssel von mehr als 1:85, bei 16 Ämtern lag dieser sogar bei mindestens 1:100.

Auch wurde Personal, das nicht in der Vermittlung tätig ist, in den Betreuungsschlüssel eingerechnet und zusätzlich ein Teil der Erwerbslosen herausgerechnet, wodurch sich für die Außendarstellung der jeweiligen Jobcenter vorteilhaftere, aber für die Tätigkeit unrealistische Schlüsselzahlen ergaben.

Diese Situation bestätigt sich auch in den Frankfurter Jobcentern: Im Bereich der Arbeitsvermittlung werden bis zu 350 Leistungsberechtigte pro Person betreut, in der Leistungssachbearbeitung sind es bis zu 250 Akten pro Person. Ein Faktor hierfür ist, dass das Jobcenter Frankfurt nicht ausschließlich Beschäftigte mit Kundenkontakt hat, sondern auch solche, die übergreifende Aufgaben wie Widerspruchssachbearbeitung, Empfang oder Betreuung von Eingliederungsmaßnahmen wahrnehmen.

Vor allem aber verschlechtert sich der tatsächlich vorhandene Betreuungsschlüssel dadurch, dass bestimmte Personengruppen der Leistungsempfänger nicht bei der Personalbedarfsermittlung berücksichtigt werden. Von den 48.696 im Dezember 2013 erwerbsfähigen SGB II-Leistungsempfangenden gelten offiziell nur 18.149 als arbeitslos; hinzukommen 21.462 nicht erwerbsfähige Leistungsempfangende. Zusammen bilden diese 70.158 Personen 36.859 Bedarfsgemeinschaften (B 460/2014).

In einem Offenen Brief (PDF) fassen die Jobcenterpersonalräte die Arbeitssituation wie folgt zusammen: Das eingesetzte Personal reicht nicht aus, um die Aufgaben zu bewältigen. Vor allem im Leistungsbereich wird das Personal regelrecht verheizt.

Die Trägerversammlung der Jobcenter kann diese für Beschäftigte und Leistungsempfängerinnen und -empfänger gleichermaßen unerträgliche Situation ändern. Gemäß § 44c SGB II entscheidet sie über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung, insbesondere über die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Als einer der Träger des Jobcenters Frankfurt setzt sich die Stadt Frankfurt in der Trägerversammlung für die nächste Personalbedarfsermittlung in den Frankfurter Jobcentern dafür ein, alle zu betreuenden Leistungsempfängerinnen und -empfänger zahlenmäßig einzubeziehen.

Antragsteller*innen

  • Stv. Carmen Thiele
  • Stv. Dominike Pauli
  • Stv. Lothar Reininger
  • Stv. Luigi Brillante
  • Stv. Martin Kliehm
  • Stv. Merve Ayyildiz
  • Stv. Peter Gärtner
Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben