Betreuungsgeld für Kinderbetreuung in Integrationskursen einsetzen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Magistrat setzt sich mit all seinen Möglichkeiten dafür ein, dass das eingesparte Betreuungsgeld weiter für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren eingesetzt wird, und zwar in Form der Kinderbetreuung parallel zum Deutschkurs ihrer Mütter.

Begründung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung seit Oktober 2014 nicht mehr. Thema war dies auch in mehreren Sitzungen des Bildungsausschusses. Hier haben Teilnehmerinnen der Integrationskurse sehr deutlich gemacht, welche Bedeutung die Teilnahme an den Kursen und die damals gesicherte sehr gute Betreuung ihrer Kinder für ihre Integration in die Gesellschaft hatte. Die Folgen der Streichung der Mittel sind deutlich geworden: Viele Mütter bleiben jetzt zuhause und lernen kein Deutsch.

Nun da das Betreuungsgeld als verfassungswidrig eingestuft wurde, wäre dies eine Gelegenheit, sich für eine langfristige Finanzierung der kursbegleitenden Kinderbetreuung einzusetzen. Frauen müssen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um erfolgreich und ohne Zeitverlust am Integrationskurs teilnehmen zu können.

Antragstellende

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Peter Gärtner
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