Hausverbot am Hauptbahnhof

Verschiedenen Personen, unter anderem aus Gewerkschaften und von Flüchtlingshilfsorganisationen, wurde durch die Bundespolizei in der Nacht zum 16. September 2015 mit fragwürdiger Begründung ein Hausverbot für die Dauer von einem Jahr für den Frankfurt Hauptbahnhof erteilt. Diese Personen trugen in den letzten Wochen mit ihrem Engagement wesentlich zu jener „Willkommenskultur“ bei, der sich Magistrat und Stadtverordnete in den vergangenen Wochen rühmten und die bei ihnen lokalpatriotischen Stolz hervorrief.

Ich frage den Magistrat:

Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die Hausverbote umgehend zurückgenommen werden?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank

Weder ist die Bundespolizei dem Magistrat unterstellt, noch handelt es sich bei der Deutschen Bahn um eine Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main.

Insofern ist der Einfluss des Magistrats im vorliegenden Sachverhalt gering.

Auf eine entsprechende Anfrage hat die Bundespolizei mitgeteilt, dass Hausverbote Maßnahmen des zivilen Hausrechts sind. Die Bundespolizei übt kein Hausrecht aus und trifft auch keine diesbezüglichen Maßnahmen.

Das Hausrecht für den Bahnhof Frankfurt Hbf. hat alleine die Deutsche Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG teilte auf eine entsprechende Anfrage mit, dass am 16. September 2015 seitens der Deutschen Bahn kein Hausverbot im Frankfurter Hauptbahnhof ausgesprochen wurde. Weder dem Hausherrn, das ist die DB Station & Service AG (DB S&S), noch der im Auftrag von DB S&S handelnde DB Sicherheit, das ist das Security-Unternehmen der DB, liegen derartige Erkenntnisse vor.

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