Regeln zur Vermietung via AirBnB

Die Stadt Frankfurt geht gegen illegale Ferienwohnungen vor, wie der Bürgermeister berichtete. Dabei würde nur „überwiegend gewerbliche Nutzung“ verfolgt, nicht aber gelegentlich Anbietende kriminalisiert. In einem Merkblatt beschreibt die Bauaufsicht zeitweise Vermietung als „kurzfristig, wenige Tage im Jahr ein einzelnes Zimmer“ oder die ganze Wohnung für „wenige Wochen“. Nicht gewerblich Anbietende kritisieren regelrechte Razzien und die Schwammigkeit der Definition. In den USA hat z.B. San Francisco klare „Short-Term Residential Rental Guidelines“ erlassen.

Ich frage den Magistrat:

Kann der Magistrat „wenige“ Tage bzw. Wochen eindeutig definieren und nach US-amerikanischem Vorbild klare Regeln und Anleitungen im Internet veröffentlichen?

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