Der Magistrat wird beauftragt, ein umfangreiches Aufklärungsprogramm zu entwickeln und umzusetzen, durch welches Jugendliche und junge Erwachsene über die seit dem 1. Januar 2016 geltenden Regelungen zur Krankenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und deren potentielle Folgen informiert werden.
- Das Aufklärungsprogramm soll als Präventionsmaßnahme gegen einen drohenden dauerhaften Abstieg in Armut, Schulden und Perspektivlosigkeit wirken und entsprechend in Zusammenarbeit mit Schule, Sozialarbeit und Jobcenter umgesetzt werden.
- Des Weiteren soll sich die Stadt Frankfurt über den Städterat dafür einsetzen, die fragliche Regelung wieder aufzuheben und durch weniger repressive Vorgaben zu ersetzen.
Begründung
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Familienmitversicherung bei Arbeitslosengeld II-Bezug eingeschränkt. Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (Beginn der Erwerbsfähigkeit) ist verpflichtet, sich selbst zu versichern. Dabei ist unerheblich, ob sich die betreffenden Jugendlichen bereits in Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen. Diese Neuregelung hat keine gravierenden Auswirkungen, solange der Bezug von Arbeitslosengeld II sichergestellt ist. Sollten jedoch Sanktionen greifen, droht Jugendlichen unter 25 Jahren die Aussetzung der Kostenübernahme für Kranken- und Pflegeversicherungen durch das Jobcenter. Betroffene müssten den Mindestbetrag für freiwillig Versicherte von monatlich rund € 165 bis maximal € 700 selbst tragen.
Insbesondere Jugendlichen aus schwierigeren Familienverhältnissen oder auch solchen mit Sprachbarrieren sind die dramatischen Konsequenzen eines Versäumnisses möglicherweise nicht bewusst. Die Stadt Frankfurt muss Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass zukünftig immer mehr Jugendliche durch die neue Regelung in eine Schuldenfalle geraten.
Antragstellende
Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve Ayyildiz
Stadtv. Peter Gärtner