Einsatz von Gesichtserkennungssoftware am Flughafen

In Folge der Anschläge in Paris und Brüssel erwartet der ehemalige Fraport-Sicherheitschef den Einsatz von „intelligenter Videoüberwachung“ (Die Welt, 24. März 2016). Die Bundespolizei nennt Versuche mit Gesichtserkennungssoftware bei Überwachungskameras am Flughafen „Verschlusssache“ (FAZ, 11. April 2016).

Betroffen sind die Grundrechte von täglich bis zu 200.000 Menschen in den Terminals, u.a. deren Rechte auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Meinungsäußerung und das Diskriminierungsverbot. Die Gefahr durch „False Positives“ ist hoch.

Ich frage den Magistrat:

Hält der Magistrat angesichts des hohen demokratischen Schutzgutes eine öffentliche Debatte nicht für angemessen, und welche Erkenntnisse liegen der Fraport zu diesen Versuchen vor?

Schriftliche Antwort von Stadtkämmerer Uwe Becker (CDU):

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine Damen und Herren,

der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main begrüßt öffentliche Debatten zu wichtigen gesellschaftlichen Themen.

Zuständig für die Sicherheit am Frankfurter Flughafen ist die Bundespolizei.

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