Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) wird wie folgt geändert:
Der Titel des § 1 bleibt „Gebührentatbestand, Gebührenfreiheit“.
An § 1 wird als Absatz 2 angefügt: „Der Einsatz der Feuerwehr bei Notlagen in Folge von meteorologischen und geologischen Naturereignissen ist kostenfrei.“
Begründung
Am 12. Juni 2016 liefen in Enkheim fast 380 Keller voll. Die Kanalisation ist für Starkregen wie diesen nicht ausgerichtet. Hilfesuchende, die in ihrer Not die Feuerwehr riefen, sehen sich nun mit hohen Rechnungen für den Einsatz konfrontiert. Mit der Satzungsänderung verdoppelt die Stadtverordnetenversammlung noch einmal die Gebühren.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft besitzen 65% der deutschen Haushalte noch keine Elementarschadenversicherung für ihr Wohngebäude. Die Verträge sind jedoch nicht einheitlich geregelt, und viele können sich keine leisten, so dass auf absehbare Zeit mit einer Wiederholung zu rechnen ist. Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, ob sie in der Satzung für bestimmte Hilfeleistungen Gebühren erhebt. Wir können diese Notlagen in Zukunft lindern.
Antragstellende
- Stadtv. Astrid Buchheim
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Pearl Hahn