Tanzen bis das Ordnungsamt kommt

Ostern steht vor der Tür und mit ihm die alljährliche Diskussion um das Tanzverbot. Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat derweil angekündigt, zu kontrollieren, ob die „Würdigung der Feiertage“ auch eingehalten werde.

Wenn das Ordnungsamt wirklich um das Hessische Feiertagsgesetz besorgt ist, muss es auch die in Frankfurt ansässigen Radiosender besuchen und kontrollieren. Denn auch hier darf laut Gesetz nur Musik gespielt werden, die auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht nimmt, kommentiert Martin Kliehm, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, die jährlichen Diskussionen im Vorfeld der Feiertage.

Das Beispiel verdeutlicht, warum DIE LINKE. im Römer ein Tanzverbot ablehnt und das Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält. Während im Radio fröhlich Pop dudelt, wird mit der vollen Härte des Gesetzes gegen junge Erwachsene vorgegangen – das ist doch bigott! ärgert sich Kliehm und ergänzt, dass selbstver­ständlich Arbeitnehmer*innen­rechte geschützt und Zuschläge gezahlt werden müssen an Menschen, die an Feiertagen oder nachts arbeiten. Aber sich rhythmisch zu Musik zu bewegen sollte in einem aufgeklärten Staat keine Ordnungswidrigkeit sein, meint Kliehm.

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