Keine Ausgrenzung von Hörgeschädigten

Der Magistrat lehnt im Bericht B 84 induktive Höranlagen in den Empfangs- und Repräsentationsräumen der Stadt Frankfurt mit dem Hinweis auf den Denkmalschutz der Fußböden ab.

Dabei übersieht er, dass Induktionsschleifen nicht nur in Böden, sondern auch in den Wänden verlegt werden können. Darüber hinaus gibt es kostengünstige Alternativen in Form von Infrarot- oder FM-Anlagen, bei denen das Hörgerät oder ein Cochlear-Implantat per Hörgeräte-Kabelanschluss oder über einen so genannten „Audioschuh“ an einen Empfänger angeschlossen werden. Diese Anlagen erfordern keinen Umbau und können mobil an verschiedenen Veranstaltungsorten eingesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten,

  1. wie und bis wann in den Empfangs- und Repräsentationsräumen der Stadt Frankfurt künftig Hörgeschädigte mit geeigneter Technologie unterstützt werden können,
  2. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um auf den Einladungen der Stadt die Eingeladenen einfach zu fragen, ob sie induktives Hören, einen Hörgeräte-Kabelanschluss, einen Audioschuh oder Gebärdensprachdolmetschung benötigen,
  3. wie bei Bejahung einer dieser Fragen die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden können.
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