Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen gestatten

Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sieht in § 52 Abs. 3 vor, dass Film- und Tonaufnahmen durch die Medien in öffentlichen Sitzungen durch die Hauptsatzung der Gemeinde zugelassen werden können.

Da Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse nicht unbedingt der gesamten Sitzung beiwohnen, bietet eine Video- oder Tonübertragung aus den Sitzungen die Möglichkeit, die Öffentlichkeit besser und breiter einzubinden. Sie erleichtert den Zugang gerade auch für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Eltern ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die bequem von zuhause oder zeitlich versetzt die Beschlüsse mitverfolgen und nachvollziehen können. Im Sinne einer transparenten Politik und Verwaltung sollten die von der HGO erlaubten Mittel ausgeschöpft werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt geändert: „der Presse und dem Rundfunk“ wird ersetzt durch „den Medien“.
  2. Als § 16 Abs. 3 wird eingefügt: „In öffentlichen Sitzungen sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig.“
  3. § 29 Abs. 1 wird ergänzt: „In öffentlichen Sitzungen sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig.“
  4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Voraussetzungen für eine Tonübertragung durch die Stadt Frankfurt aus den Sitzungen der Ausschüsse und dem Plenum der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Voraussetzungen für eine Videoübertragung durch die Stadt Frankfurt aus den Sitzungen der Ausschüsse und dem Plenum der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
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Comments

3 Antworten zu Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen gestatten

  1. Jack sagt:

    Was ist das den für ein Sumpf, Wieso wird der Antrag auf Ablehnung gestellt.
    »Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
    Die Vorlage NR 187 wird abgelehnt.«
    »CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)«
    Und wurde nun angenommen das der Antrag abgelehnt wird, oder gibt es bald Übertragungen?

    • Martin Kliehm sagt:

      Das Protokoll ist immer etwas schwer zu lesen. Der obige Satz bedeutet, dass CDU, Grüne und FDP den Antrag ablehnten, nur SPD und Linke stimmten dafür. Wir selbst sind in den Ausschüssen mit 17 Mitgliedern leider nicht stimm-, aber redeberechtigt.

      Die Koalition berief sich dabei auf „die Kosten“, obwohl wir ihnen den modularen Aufbau des Antrags verdeutlichten und bestätigen können, dass ein Audiostreaming fast nichts kostet und selbst ein Videostreaming mit Low-Tech Webcams vom Kostenfaktor irrelevant ist. Wir werden weiter dranbleiben, bis es auch die Grünen verstehen.

  2. Jack sagt:

    schade, aber wäre es nicht sinnvoll einfach nur einen Antrag auf Erlaubniss zu stellen – ohne das daraus Kosten oder Pflichten erwachsen? Das streaming könnte man ja dann erstmal selbst erledigen.

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