Kommunale Informationsfreiheitssatzung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten.
  2. Die Informationsfreiheitssatzung soll sich am aktuellen Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin und der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankern, stadteigene Betriebe und mit hoheitlichen Aufgaben betraute Private einschließen sowie eine Abwägungsklausel enthalten.
  3. Die Verwaltungsgebühren sollen so gestaltet werden, dass sie das Informationsrecht nicht behindern und sich im Sinne des Entwurfs zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG auf die verursachten Zusatzkosten beschränken. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein.

Begründung:

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Informationsfreiheitsgesetze wurden auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Ländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben darum kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben – Leipzig und Dresden sind auf dem Weg dahin.

Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen. Zahlreiche Konflikte in Frankfurt wären nicht derart eskaliert, wenn rechtzeitig entsprechende Unterlagen einsehbar gewesen wären. Frankfurt wird von einer solchen Satzung profitieren.

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Eine Antwort zu Kommunale Informationsfreiheitssatzung

  1. Martin Kliehm sagt:

    Oh, die damalige Fraktion der Flughafenausbaugegner hatte bereits im April 2010 einen ähnlichen Antrag gestellt, der letzten Freitag – kaum zwei Jahre später – vom Magistrat beschlossen wurde. Ich glaube trotzdem, dass unser Antrag dazu beigetragen hat, die Sache jetzt zu beschleunigen. 😉

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