Am Dienstag, den 22. Mai, brach ein Mitglied des Aufsichtsrats der Franconofurt AG mit Unterstützung von mehreren Bodyguards die denkmalgeschützte Tür des Instituts für vergleichende Irrelevanz (ivi) im Kettenhofweg 130 auf, drang ins Haus ein, filmte Anwesende und stellte den Studierenden Strom und Wasser ab. Diese nutzen das Gebäude mit Duldung seit fast neun Jahren. Ein Mietvertrag wurde den Nutzern entgegen des Kaufvertrags mit der Uni bislang nicht angeboten. Ein Räumungstitel liegt ebenfalls nicht vor.
Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:
Wie bewertet der Magistrat den Rechtsbruch der Franconofurt AG, und wird er sich unter diesen Bedingungen in der Stiftungsuniversität für den Rücktritt vom Kaufvertrag einsetzen?
Antwort des Magistrats:
Die Franconofurt AG ist die Eigentümerin der genannten Liegenschaft, die bekanntlich besetzt ist. Das Vorgehen der Eigentümerin kann als rüde bezeichnet werden, vorherige Gespräche mit den Besetzern wären wünschenswert gewesen. Die Goethe-Universität entscheidet über den Verkauf ihrer Liegenschaften in eigener Verantwortung. Dass sie die widerrechtliche Besetzung über neun Jahre geduldet hat, ist ebenfalls ihre Verantwortung.
Parlis: Antrag F 447/2012