Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses der Volkshochschule Frankfurt am Main

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu M 202 + M 212/2012

Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses der Volkshochschule Frankfurt am Main

Die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main verpflichtete sich mit dem 15.10.2010, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main zu beachten. Darin sind einige Punkte zwingend vorgeschrieben. Unter anderem zählen darunter gemäß PCGK B 2.2.2 die Teilnahme des Revisionsamtes am Vorgespräch sowie ein Benchmarking.

Laut Vortrag des Magistrats M 212/2012 wurde bei der Wirtschaftsprüfung 2011 die Einladung des Revisions­amtes ver­gessen, und ein Bench­marking unterblieb, weil es „keine vergleichbaren Daten“ gäbe. Als Stadtver­ordnete können wir somit nur prüfen, ob die Gelder ordnungsgemäß bilanziert wurden, nicht aber, ob die VHS im Vergleich mit anderen Volkshochschulen effizient arbeitet.

Nun ist die VHS Frankfurt am Main nicht die einzige Volkshoch­schule in Deutschland, vergleichbare Daten sind in Form anderer Jahresabschlüsse leicht im Internet recherchierbar. Darüber hinaus­gehende Daten sind künftig z.B. auch im Rahmen des Hamburger Transparenzgesetzes zu besorgen.

Es bleibt der Eindruck mangelnder Professionalität oder mangelnder Motivation, eine Jahres­prüfung vorzu­nehmen, die den Standards der Stadt Frankfurt entspricht. Das Wirtschaftsprüfungs­unternehmen „Schüller­mann und Partner AG“ ist jedoch noch bis 2015 für die Prüfung der Jahresab­schlüsse vorgeschlagen.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 212/2012 wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Dem Wirtschaftsprüfer wird im Rahmen einer Frist Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, insbesondere ein Benchmarking mit einer oder mehreren anderen großstädtischen Volkshochschulen nach den Richtlinien des PCGK zu erstellen. Der Magistrat behält sich Schadensersatzansprüche vor.
  2. Der Vortrag M 202/2012 zur Bestellung von „Schüllermann und Partner“ für die Prüfung des Jahres­abschlusses 2012 wird abgelehnt. Die Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse 2012-2015 wird nach Prüfung der Rechtslage erneut ausgeschrieben oder an den Anbieter des zweitbesten Angebots vergeben.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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