Nahverkehrsplan für barrierefreie Haltestellen

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Verkehrsdezernent Stefan Majer wird in der Frankfurter Neuen Presse vom 27.11.2012 zitiert: „Unser Ziel ist es, bis 2022 möglichst viele Stationen umzubauen“. Anlass sind die Änderungen im Personenbeförderungsgesetz (BGBl. I S. 2598), das in § 8 Abs. 3 vorsieht:

[…] Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen […] in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. […] Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.

Im Artikel werden einige Zahlen genannt, wieviele Haltestellen bereits barrierefrei sind, jedoch ist die Auflistung lückenhaft.

Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der Zeitplan zur Erstellung des Nahverkehrsplans, der die Barrierefreiheit berücksichtigt sowie die Behindertenbeauftragte, die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und andere Verbände diskriminierungsfrei einbindet? Wie wird sichergestellt, dass die Erfahrungen anderer europäischer Städte aus der Eurocities-Arbeitsgruppe Barrier-free City for All berücksichtigt werden?
  2. Warum ist das erklärte Ziel nicht, wie im Gesetz gefordert, die vollständige Barrierefreiheit?
  3. Wie hoch ist zurzeit der Anteil an barrierefreien Haltestellen und Stationen von S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen auf Frankfurter Stadtgebiet absolut und prozentual?
  4. Welche Mittel sind im Haushalt für das laufende Jahr und Folgejahre eingestellt, um Haltestellen und Stationen barrierefrei umzubauen? Wieviele werden wann für welche Verkehrsmittel umgebaut? Welche Fördermittel sind dafür bewilligt oder beantragt?
  5. Ist bereits absehbar, wann alle eingesetzten Verkehrsmittel  für Menschen mit verschiedenen motorischen und sensorischen Behinderungen ausgestattet sein werden (Zugänglichkeit, Raum und Sicherungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer_innen, kontrastreiche und konsistente Gestaltung, Braille-Beschriftung, Durchsagen, Audio-Signale zum Auffinden der Zugtüren, Laufschrift)?
  6. Wann wird die S-Bahn-Station am Flughafen barrierefrei sein, d.h. wann werden insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbständig die Aufzüge bedienen können und ohne Hublift in den Wagen kommen?
  7. Wurde das Farbschema der Schnellbahnlinien auf ausreichende Farbunterschiede und Kontraste für Sehbehinderte geprüft, insbesondere auch für Rot-Grün-Blinde, die immerhin 9% der männlichen Bevölkerung ausmachen?
  8. Sind Informationen über Störungen im Verkehrsbetrieb, von Aufzügen und Rolltreppen in Echtzeit über das Internet abrufbar? Unter welcher Adresse? Ist diese Webseite nach den Richtlinien der BITV 2.0 von Experten getestet worden? Ist der Test protokolliert? Gibt es Apps für mobile Endgeräte mit diesen Verkehrsinformationen? Gibt es eine dokumentierte Schnitt­stelle, über die Dritte diese Informationen maschinenlesbar zur Einbindung in Apps oder Websites in Echtzeit abrufen können? Unter welcher Lizenz werden diese Informationen veröffentlicht?

Anfragesteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Luigi Brillante
Stv. Herbert Förster

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