Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO
In den Jahren 2013 und 2014 stehen uns Wahlen für den Bundestag, den Hessischen Landtag sowie das Europaparlament bevor.
Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wieviele Wahllokale werden bei diesen Wahlen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne fremde Hilfe zugänglich sein? Wieviele Wahllokale gibt es aktuell insgesamt, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der barrierefreien Wahllokale?
- Falls nicht alle Wahllokale vollständig barrierefrei sind, ist wenigstens sichergestellt, dass an jedem Wahlort eines der Wahllokale barrierefrei ist? Falls nein, woran liegt das? Wäre das machbar?
- Sofern eine Wählerin oder ein Wähler Assistenz benötigt, muss diese mitgebracht werden, oder gibt es sie überall vor Ort?
- Werden Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen barrierefrei für alle zugänglich sein? Gibt es sie in Großdruck? Als Audioversion? In Braille? In Leichter Sprache? Gibt es Wahlzettelschablonen?
- Wieviele Menschen in Frankfurt dürfen nicht wählen, weil sie unter voller Betreuung stehen oder im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind?
Anfragesteller
Stv. Martin Kliehm
Stv. Luigi Brillante
Stv. Herbert Förster
Inspiriert von Beate Krol’s Artikel Keine Wahl, danke. 😉