Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 77/2013
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, im Dialog mit der GEMA und im Rahmen seiner sonstigen Einflussmöglichkeiten darauf einzuwirken, dass
- der GEMA-Tarif VR-Ö umgehend abgeschafft wird,
- die Option des elektronisch übermittelbaren Titelnachweises (§ 13b UrhWahrnG) zeitgemäß auf die Wiedergabe von Ton- oder Datenträgern ausgedehnt wird,
- die GEMA-Vermutung (§ 13c UrhWahrnG) aufgehoben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig erklärt wird,
- eine redundante Berechnung von GEMA-Gebühren auf Dateien, Datenträger und deren Spiegelung aufgehoben wird.
Begründung
Wir zahlen GEMA-Pauschalabgaben auf Computer, mobile Endgeräte, MP3-Player, digitale Speichermedien und -rohlinge, CD-, DVD- und BluRay-Player, Brenner und Festplatten. Zusätzlich auch auf die von Apple iTunes, Amazon oder anderen Shops heruntergeladenen MP3-Dateien selbst und die Original-Tonträger. Dabei erhöhte die GEMA die Gebühren alleine für USB-Sticks und Speicherkarten 2012 um 1.850%.
Nachdem die Tarifreform für Musikveranstalter vorerst ausgesetzt wurde, verlangt die GEMA seit 01.04.2013 von den DJs ein drittes Mal Gebühren, eine Pauschalabgabe für die „Vervielfältigung von Dateien“ nach dem neuen Tarif VR-Ö. Dabei fällt für jede Kopie einer Datei eine Gebühr von 13 Cent an, wenn sie auf einen Datenträger mit der „Absicht der öffentlichen Wiedergabe“ kopiert wird. Die Gebühr ist unabhängig davon, ob die Datei legal oder illegal erworben, automatisiert gespeichert oder selbst produziert wurde.
Das Repertoire eines digitalen DJs – der durch die obskuren Verbände, mit denen die GEMA verhandelt, in der Regel nicht vertreten ist – umfasst leicht mehrere zehntausend bis hunderttausende Dateien. Zwar können bis Ende 2013 alle bisherigen Dateien für eine Pauschale von € 125 nachlizensiert werden, jedoch kostet jeder Kopiervorgang erneut 13 Cent pro Datei. Das Wiederherstellen von Dateien aus Sicherungskopien wird mit € 125 berechnet, unabhängig von ihrer Anzahl. Für DJs, deren Mythos in der Regel größer ist als ihre Einnahmen, sind dies existenzbedrohliche Szenarien. Aber auch auf Freizeit-DJs und Vereine kommen enorme bürokratische und finanzielle Aufwände sowie Eingriffe in ihre Grundrechte zu.
Die GEMA versteht dabei das Konzept der Kopie im digitalen Zeitalter nicht. Dateien werden andauernd zwischen verschiedenen Datenträgern verschoben, gesichert oder wiederhergestellt. Schon das „Original“ ist nur eine Kopie vom Server des Anbieters, die wiederum eine Kopie einer Kopie einer Kopie … ist.
Um eine Kontrolle der Anzahl der Dateien zu ermöglichen, sollen DJs unter Androhung von Freiheits- oder Geldstrafen nach §§ 106 und 108a UrhG gezwungen werden, der GEMA Kontrollrechte einzuräumen, also Zugriff auf den durch die Persönlichkeitsrechte geschützten privaten Rechner und ihre mobilen Endgeräte wie Tablets oder Smartphones.
Es gilt nach Auffassung der GEMA grundsätzlich die umstrittene GEMA-Vermutung auch für Dateien, selbst für Fragmente und Loops. Ehrliche Käuferinnen und Käufer von Stücken werden durch die Nachlizensierung gleich doppelt bestraft. Eine Einzeltitel-Erfassung durch Einreichen von Playlists oder Erkennungssoftware in Clubs lehnt die GEMA ab – aus Sicht der (wenigen privilegierten) Mitglieder sei ein statistisches Verteilungsschema „leistungsgerecht“. Zusätzlich plant die GEMA, GVL-Gebühren für die öffentliche Aufführung der Stücke zu erheben.
Die pauschalen und überhöhten Abgaben entsprechen nicht mehr den technischen Realitäten unserer Zeit, nutzen den Urhebern mit wenigen Ausnahmen nicht und gefährden unsere international renommierte Clubszene und DJ-Kultur. Nach den Musikveranstaltern zielt die Tarifreform nun auf die am schwächsten organisierte Gruppe ab, um ein 890 Millionen Euro-Unternehmen und dessen Profiteure zu unterhalten.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante
Die GEMA versteht das Prinzip des Kopierens (nach Piraten-Art) sehr wohl: Jemand produziert mit Mühe und Geld ein Gut, und ein Anderer meint, das Recht zu haben dies kostenfrei zu benutzen, zerstört durch Kopieren und Verbreiten den wirtschaftlichen Wert des Gutes und meint noch, im Recht zu sein.
Die GEMA wird als „890 Millionen Euro-Unternehmen“ bezeichnet, um sie als profitgieriges Monster darzustellen. Die Wirklichkeit ist, dass Die GEMA den Urhebern zustehendes Geld einsammelt und, nach Abzug der angefallenen Kosten, zu 100% an die Rechteinhaber verteilt (übrigens rund 80% ins Ausland).
Warum produzieren die DJ ihre Musik nicht selbst? Weil sie – vielleicht mangels Talent – nur abkupfern können und nicht selbst kreativ sind. Naja, Hauptsache sie verdienen mit der Arbeit Anderer Spitzengagen bis zu mehreren Tausend Euro pro Auftritt! Kompliment!!
Der Kommentar von @Kappmann ist bedauerlicherweise nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Sie sehen, Herr Kappmann, Ihr Neid auf die DJs, die riesige Gagen und die ganzen schönen Frauen abbekommen, ist unbegründet, denn er basiert auf einem Mythos. Und wenn es nicht Neid ist, was motiviert Sie, immer dann, wenn es um die GEMA geht, die Piraten anzugreifen? Wir sind für die Stärkung der Urheberinnen und Urheber!
Lieber Herr Kliehm,
zur Richtigstellung:
Ich kann nicht glauben, dass Sie tatsächlich der Meinung sind ein Musikwerk, in dem immens Arbeit und finanzieller Aufwand steckt, gehöre nach Bezahlung einiger Cents Ihnen! Sie haben mit dem Kauf das Recht zum Hören und Genießen erworben. Das berechtigt aber nicht dazu, die Werke auszuwerten, damit Geld zu verdienen, ohne die Schöpfer und Rechteinhaber zu beteiligen (Zweitverwertungsrechte). Das müsste doch verständlich sein!
Der Grund für die 62% liegt schlichtweg im Umstand, dass eben nicht alle Mitglieder so erfolgreich sind, die „Ordentliche Mitgliedschaft“ zu erreichen. Diese erwirbt man, durch professionellen Erfolg. Die Schwelle liegt bei ca. 30TSD € Aufkommen in 5(!) Jahren Mitgliedschaft. Die Schwelle verhindert, dass die vielen Gelegenheits-Künstler, die mal zwei Lieder für ihre Omas komponiert haben und 12,44€ im Jahr von der GEMA bekommen, mit ihren Stimmen die Verrechnungsmodalitäten so beeinflussen, dass sie nicht mehr Nutzungsbezogen und somit wirtschaftlich gerecht sind, sondern etl. willkürlich nach Gusto der vielen „Angeschlossenen und Ausserordentlichen Mitglieder“ gestaltet werden könnten.
Mir gefallen Bohlen und Lady Gaga auch nicht, aber die GEMA ist im Kern eben keine Bewertungsgesellschaft, sondern eine Verwertungsgesellschaft. Und der Erfolg der beiden zeigt nur, dass sie den Massengeschmack getroffen haben – wie viele DJs auch. Gaga und Konsorten beuten letzlich nur sich selbst aus. Das mag man gut finden oder nicht – eine kunstphilosophische Debatte will ich hier nicht anzetteln. Diese wäre auch nicht gerade im Sinne der DJs! Auf die bin ich übrigens nicht neidisch. Ich bin Musiker und Komponist (kein Millionär!), bescheiden erfolgreich aber Ordentliches Mitglied der GEMA. Ohne die hätte ich schlechtere Perspektiven im Alter, denn sie schüttet mir eine bescheidene aber immerhin Rente aus. Nebenbei ist sie eine gute Unterstützung in der Arbeit gegen ausbeuterische Anwandlungen der Industrie nach amerikanischem Muster, wo das „Copyright“ zur Knechtung vieler abhängiger Künstler missbraucht wird. Unser gutes Urheberrecht ist eine humanistische Errungenschaft um die uns Künstler in der ganzen Welt zurecht beneiden!
Was die UrheberInnen am aller wenigsten brauchen, ist die „Stärkung“ nach Vorstellung der Piraten!
Lieber Herr Kappmann,
wir stimmen überein, dass ich mit dem Kauf keine Lizenz für ein Zweitverwertungsrecht erworben habe. Wohl aber, dass ich die Werke zum privaten Hören und Genießen erworben habe, unabhängig vom genutzten Endgerät und Speichermedium. Bei den Zweitverwertungsrechten wird es dogmatisch, wenn wir uns Samples und Loops nähern, ohne die es ganze Genres nicht geben würde. Ich halte es für problematisch, Neuschöpfungen aus Samples übermäßig zu bürokratisieren, denn es hemmt die künstlerische Kreativität.
Was die öffentliche Aufführung von Werken angeht, bin ich voll bei Ihnen, dass es dafür eine Entlohnung geben muss. Aber wir müssen die Kirche im Dorf lassen: die meisten DJs haben eben keine exorbitanten Gagen, von denen sie diese überteuerte Gebühr zahlen können. Ich kann mir einen Titel für 99 Cent kaufen, da halte ich es für unangemessen, alleine für das Kopieren von meinem Smartphone auf den PC auf die Festplatte auf den USB-Stick jeweils 13 Cent zahlen zu müssen. Zumal diese 13 Cent Kopiergebühr ja auch anfallen, wenn ich meine eigenen Tracks spiele, die ich selbst erstellt habe. Sie fallen auch an, wenn ich meine Vinylplatten digitalisiere. Und sie fallen an, wenn ich unbezahlte Downloads kopiere, quasi als nachträgliche Absolution. Da wären DJs doch schön blöd, wenn sie jetzt noch legal downloaden würden. Die Konsequenz für mich wird sein, dass ich nur noch Vinyl spielen werde, auch wenn die Plattenkiste eine Tonne wiegt. Unter gar keinen Umständen gewähre ich Dritten Einblicke auf meine Festplatten!
Tatsächlich ist die GEMA VR-Ö ja eine Vervielfältigungsgebühr, über eine zusätzliche Gebühr zur öffentlichen Aufführung verhandelt die GEMA gerade noch mit den nicht-repräsentativen Verbänden.
Ich unterstütze Lizenzzahlungen für öffentliche Aufführungen, nicht aber für das Kopieren von einem auf den anderen Datenträger. Und ich unterstütze sie dann, wenn die tatsächlichen Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke profitieren. Es gibt aber in Deutschland keine Einreichung von Playlists für DJ-Sets bei der GEMA – in den Niederlanden hingegen geht das.
Zuguterletzt gibt es immer wieder Kritik am intransparenten Verteilungsschlüssel der GEMA. Zunächst muss ich mich korrigieren: es sind keine € 890 Millionen, sondern € 914 Mio. Davon werden € 129 Mio. (14%) für Aufwände der GEMA abgezogen; das finde ich viel, verwundert mich aber nicht, wenn ich bedenke, dass Playlists meines Wissens nicht elektronisch eingereicht werden können und einen hohen Verwaltungsaufwand darstellen. Die GEMA könnte effizienter werden. Gleichwohl sind die GEMA-Einnahmen kontinuierlich gestiegen: von 2010 zu 2011 um 4,3%, von 2011 zu 2012 um 1,4%, allem Gejammer von Raubmordkopierern zum Trotz. Davon werden € 733,4 Mio. verteilt, wovon € 231,9 Mio. (31%) an deutsche Mitglieder gehen. Hiervon bekommt die Elite der 3.300 ordentlichen Mitglieder 70,1%. Auch wenn die Klage der Folksängerin Barbara Clear gegen die GEMA formal abgewiesen wurde, so veranschaulicht sie die empfundene Verteilungsungerechtigkeit: Eine Künstlerin spielt auf eigenen Konzerten neben fremden auch eigene Titel. Sie zahlt an die GEMA € 80.000 Gebühren und rechnet sich anhand des Anteils von ihr gespielter Titel eine Rückzahlung von € 33.000 aus, tatsächlich bekommt sie aber nur € 10.000. Und für die restlichen € 23.000 gehen Dieter Bohlen und Lady Gaga einmal essen.
Gerne würde ich bei Gelegenheit die Diskussion vertiefen. Vielleicht im Rahmen eines Podiums mit dem Beauftragten für Urheberrecht der Piratenpartei und bayerischen Bundestagskandidat, dem Musiker Bruno-Gert Kramm, sowie der Bundestagsfraktion der LINKE, mit deren Positionen wir große Übereinstimmungen haben.