Personenbezogene Daten von Fußballfans, gegen die polizeilich ermittelt wird, gibt die Polizei umfassend an die Vereine weiter, die daraufhin Stadionverbote verhängen. Fananwälte nennen diese Praxis rechtswidrig, denn sie findet unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung statt. Beschuldigte werden vorverurteilt, das Stadionverbot steht nicht am Ende eines ordentlichen Gerichtsprozesses. Überdies stellt diese Praxis einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze und die Strafprozessordnung dar, denn die Polizei ist nicht befugt, eigenständig Daten an Dritte weiterzugeben; darüber haben die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zu befinden.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Polizei an Vereine ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder richterlichen Beschluss ab. Sie fordert den Magistrat auf, gegen diese Praxis beim Land Hessen Protest einzulegen und die Frankfurter Vereine anzuhalten, Stadionverbote nur einzelfallgerecht unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards und verpflichtender Anhörung der Betroffenen und ihren Vertretern zu verfügen.
Antragsteller
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante