Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei Planfeststellungsverfahren und Bauanträgen zum Flughafenausbau stärker zu gewichten. Insbesondere sind Maßnahmen, die zu einer verstärkten Nutzung der Nordwestlandebahn führen, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten abzulehnen.
Begründung
Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens von 2007. Grund sind Änderungen an der Planung des Flughafen-Terminals 3. Im September soll ein umfangreicher Bauantrag folgen.
Ziel dieser Planung ist der Ausbau der Abfertigungskapazitäten um 40% von derzeit 63 auf 88 Millionen Fluggäste pro Jahr. In Verbindung damit soll vor allem die umstrittene Nordwestlandebahn genutzt werden.
Seit Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn und den geänderten Flugrouten hat die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm in den Lande- und Startkorridoren stark zugenommen. Das Ausmaß der Belastung wurde 2007 offenbar falsch eingeschätzt, weswegen alle Möglichkeiten zur Korrektur des fehlerhaften Planfeststellungsbeschlusses auszuschöpfen sind.
Das Hessische Wirtschaftsministerium möchte das in den Sommerferien angestrengte Verfahren noch vor den Landtagswahlen unter Ausschluss einer parlamentarischen Debatte durchpeitschen. Das entbehrt jeder Transparenz und demokratischen Rechenschaft gegenüber der hessischen Bevölkerung. Ein unbegrenztes Wachstum des Flughafens zu Lasten der Gesundheit der Menschen in der Region darf nicht geschehen!
Antragsteller
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante