Konstruktiven Dialog mit dem IvI aufnehmen, reduziertes Nutzungskonzept berücksichtigen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 415 vom 23.08.2013

Am 08.07.2013 reichte der Trägerverein DemoPunk e.V. ein ausführliches Nutzungskonzept für das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) ein. Der Büroleiter des Planungsdezernenten teilte der persönlich benannten Ansprechpartnerin, der Vorsitzenden des Trägervereins, am 12.07.2013 in einer uns vorliegenden E-Mail ein­silbig mit, „dass nach eingehender Prüfung ihres Raumpro­gramms, keine entsprechende Räum­lichkeit mit einer nur annähernden Beschaffenheit, wie sie es vorsehen, im Besitz der Stadt Frankfurt vorhanden ist.“ (sic!)

Noch am gleichen Tag antwortete die Ansprechpartnerin des Vereins, dass sie beauftragt ist, Verhandlungen aufzunehmen, nach Kompromissen zu suchen und dass das Nutzungskonzept durchaus verhandelbar wäre. Erst am 20.08.2013, also drei Tage vor Datierung des vorliegenden Berichts, fragte der Büroleiter zurück, wie ein verändertes Nutzungs­konzept aussehen und was der Verein unter „innenstadtnah“ verstehen würde, woraufhin ihm unmittelbar geantwortet wurde:

Die absoluten Mindestanforderungen für das neue IvI seien ein Veranstaltungsraum für 80-100 Personen, ein Seminarraum für ca. 20 Personen und ein Arbeitsraum für 10 Personen. Innenstadt­nah würde unter Aufzählung von verschiedenen Stadtteilen vor allem eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedeuten.

Daraufhin erfolgte keine Reaktion bis auf Nachfrage am 16.09.2013. An diesem Tag erklärte der Büroleiter des Dezernenten, dass die im Magistratsbericht B 415/2013 vorliegende Antwort am Eingangstag des ersten Nutzungskonzepts verfasst worden sei. Der mit Prüfen und Berichten votierte Antrag NR 574/2013 (Beschluss § 3064) lautete aber:

Der Magistrat nimmt Verhandlungen mit dem Institut für vergleichende Irrelevanz auf. Ziel ist es, dem IvI geeignete städtische Liegenschaften zur kontinuierlichen Fortführung seiner wissenschaft­lichen, politischen, kulturellen und sozialen Arbeit anzubieten. Dazu kann auch ein symbolischer bis moderater Mietzins erhoben werden.

Wikipedia erklärt den Begriff „Verhandlung“ wie folgt (Stand: 25.09.2013):

Als Verhandlung wird die Besprechung oder Erörterung eines Sachverhalts verstanden, die der Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen mindestens zwei Verhandlungs­partnern dient und wobei sich die Parteien durch Interaktion untereinander einen Vorteil gegenüber der aktuellen Situation versprechen.

Wir stellen fest, dass zwischen Einreichung des Konzepts und Verfassen des vorliegenden Magis­tratsberichts in diesem Sinne keine Verhandlungen zur Herbeiführung eines Interessenaus­gleichs stattgefunden haben, sondern das Konzept kurzerhand ohne weitere Interaktion abgelehnt wurde.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung in Ergänzung zu NR 574/2013:

  1. Die Magistratsvorlage B 415/2013 dient zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass entgegen dem Beschluss § 3064 vom 25.04.2013 bisher keine Verhandlungen zwischen dem Magistrat und dem benannten Träger­verein stattgefunden haben. Ferner stellt sie fest, dass wie gefordert Personen vom Träger­verein namentlich als Ansprechpersonen benannt wurden.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem vorliegenden, veränderten Nutzungskonzept auseinanderzu­setzen, einen konstruktiven Dialog mit dem Trägerverein aufzunehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dazu soll es auch persönliche Treffen zwischen Vertre­terinnen und Vertretern des Träger­vereins und der Leitungsebene der städtischen Verwaltung oder des Dezernats geben.
  4. Dabei sollen auch dem Magistrat bekannte Immobilien, die sich nicht im Besitz der Stadt befin­den, dem Trägerverein benannt und Kontakte mit den Eigen­tümerinnen oder Eigentümern angebahnt werden.
  5. Die Treffen sind als Verlaufsprotokoll zu dokumentieren, diskutierte Lösungsvorschläge sowie Gründe für eine Ablehnung der Vorschläge zu benennen. Diese Protokolle sowie eine Liste der benannten Immobilien sind der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Bericht­erstat­tung vorzulegen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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