Anklageerhebung gegen Polizisten im Fall Wevelsiep

Laut Zeitungsberichten der Frankfurter Rundschau und der Frankfurter Neuen Presse vom 21. März 2014 wird im Fall Wevelsiep Anklage gegen einen der vier anwesenden Polizisten wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung erhoben.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass scheinbar die drei anderen Polizisten vor Ort die Körperverletzung und Beleidigung Wevelsieps durch ihren Kollegen duldeten?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank:

Die Ermittlungen im Fall Wevelsiep liegen federführend bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die bekanntlich nicht dem Magistrat, sondern dem Hessischen Minister der Justiz untersteht. Insoweit ist die Staatsanwaltschaft gegenüber den städtischen Gremien weder berichts- noch auskunftspflichtig.

Der Magistrat hat absolutes Vertrauen in die unvoreingenommenen und neutralen Ermittlungen und Feststellungen der Staatsanwaltschaft, die – wie den Medien zu entnehmen war – zu verschiedenen Einstellungen hinsichtlich beschuldigter Polizeibeamter und des Herrn Wevelsiep führten, aber auch zu einer Anklageschrift gegen einen einzelnen beteiligten Polizeibeamten.

Der Magistrat hat keinerlei Kenntnisse dahingehend, dass die drei anderen Polizeibeamten vor Ort – wie dies die Fragestellung als feststehend suggerieren möchte – etwaige strafbare Handlungen ihres Kollegen geduldet hätten.

Der Magistrat geht vielmehr davon aus, dass dies im Rahmen der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft berücksichtigt und überprüft worden ist, ohne dass entsprechende Feststellungen getroffen wurden, da ansonsten schwerlich eine Einstellung des Verfahrens hätte erfolgen können.

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