Im September 2013 unterzeichneten Verkehrsdezernent Stefan Majer und der Geschäftsführer von „HIT Radio FFH“ einen Kooperationsvertrag, wonach auf der Website des Radiosenders veröffentlicht wird, wieviele freie Parkplätze in den 22 Innenstadt-Parkhäusern frei sind. Zusätzlich sind eine Übersichtskarte, die Öffnungszeiten, maximale Einfahrtshöhen und die Gesamtplätze der Parkhäuser aufgelistet.
Offenbar besteht hier bereits eine Datenschnittstelle, eine Begrenzung auf die Nutzerinnen und Nutzer der Website von Radio FFH engt jedoch die Reichweite unnötig ein. Die Bevölkerung könnte viel besser von diesen Informationen profitieren, wenn sie von verschiedensten Dienstleistungsunternehmen oder mit bürgerlichem Engagement in beliebige Apps, Routenplaner und Landkarten wie OpenStreetMap eingebunden werden könnten.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorgenannten Metadaten von städtischen Parkhäusern (Geokoordinaten oder Adresse, Öffnungszeiten, max. Einfahrtshöhen, Gesamtplätze, Anzahl der Behinderten- und E-Mobil-Parkplätze, Parkgebühren etc.) werden auf dem Open Data Portal der Stadt Frankfurt maschinenlesbar unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht (CC-BY oder CC0) und stets aktuell gehalten.
- Die Schnittstelle (API) zur Abfrage der Belegungsdaten in Echtzeit wird dokumentiert und der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es sollen mindestens zwei verschiedene Ausgabeformate (beispielsweise XML und JSON) zur Verfügung stehen. Ob der Zugang auf eine sinnvolle Höchstzahl von Abfragen pro Stunde limitiert oder eine vorherige Registrierung für Abfragen mit einem Entwickler-Key erforderlich sein soll, bleibt dem Magistrat überlassen.
- Der Magistrat wird gebeten zu beantworten, inwiefern es sich bei dem Kooperationsvertrag um einen Exklusivvertrag im Sinne von Artikel 11 der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors handelt. Falls es sich um einen solchen Vertrag handelt, wird der Magistrat gebeten, darzulegen, inwiefern eine Ausnahme des Verbots von Exklusivverträgen gemäß Art. 11 Abs. 2 gegeben ist, was die Gründe hierfür sind sowie gemäß der Richtlinie die Ausschließlichkeitsvereinbarungen im Wortlaut zu veröffentlichen.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante
Ergänzend: Schaut mal unter parkhausfrankfurt.de dort gibts die gleiche Karte (mit gleichen Daten aber schlechterer Realisierung) und Hinweis auf eine Parkhaus-App der Betreiber