Transparente Förderstrukturen für die Freie Theaterszene

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsvortrag M 66/2014

Die Neufassung der „Richtlinien zur Förderung der Darstellende Künste außerhalb der städti­schen Bühnen Frankfurt am Main“ wurde unter Mitwirkung der Betroffenen und der Verwaltung entwickelt und allgemein begrüßt. Ziel dieser Richtlinien sollte es auch sein, Entscheidun­gen für oder gegen eine Förderung öffentlich und transparent zu gestalten. Anderenfalls entstünde immer der Verdacht, Entscheidun­gen würden nach Sympathie oder Parteibuch ge­troffen. Dieses Defizit soll mit vorliegen­dem Antrag behoben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In Kapitel 2, Absatz 13 (Seite 7) wird der Halbsatz

    „Der Magistrat berichtet jährlich in schriftlicher Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses […]“

    wie folgt geändert:

    „Der Magistrat berichtet jährlich öffentlich in schriftlicher und maschinenlesbarer Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses […]“.

  2. In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Vergabeverfahren, Absatz 1 (Seite 11) wird hinter dem Satz

    „Der jeweilige Beiratsbeschluss dient dem Kulturamt Frankfurt und dem Kulturdezernenten als die für die Förderung zuständigen Stellen des Magistrats als Grundlage für die Entscheidung über die Zuwendung durch einen Bewilligungsbescheid“ angefügt:

    „Das Protokoll der Beiratssitzungen sowie Beiratsbeschlüsse werden zeitnah im Internet veröffentlicht.“

  3. In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 2 (Seite 12) wird aus der Kann- eine Mussbestimmung:

    „Wird diese Möglichkeit durch die Beiratsmitglieder wahrgenommen, wird nach Absprache eine Veröffentlichung der Schwerpunktsetzung durch die Geschäftsstelle des Theaterbeirates vorgenommen.“

    Analog hierzu ändert sich § 5 (1) der Geschäftsordnung.

  4. In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Vergabeverfahren, Absatz 2 (Seite 15) wird hinter dem Satz

    „Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus.“ angefügt:

    „Diese Förderempfehlungen werden zeitnah veröffentlicht.“

  5. In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 7 (Seite 17) wird hinter dem Absatz

    „Die Anträge auf Förderung müssen digital […] im zip-Format eingereicht werden.“ folgender Absatz angefügt:

    „Die Antragstellenden werden über eine Veröffentlichung informiert.“

  6. In § 4 (6) GO wird an den Satz

    „Der Kulturdezernent beruft die Beiratsmitglieder für den jeweiligen Turnus und veröffentlicht die Besetzung des Beirates, er kann sie aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.“ angefügt

    „Die Berufungen sind zu begründen.“

  7. In § 5 (5) GO wird der letzte Satz wie folgt geändert:

    „Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst, von den übrigen Beiratsmitgliedern genehmigt und im Internet veröffentlicht.“

  8. In § 5 (6) GO wird im letzten Satz das Wort „positive“ gestrichen. Er lautet:

    „Sämtliche Voten werden zusätzlich von der Geschäftsstelle veröffentlicht.“

  9. In § 5 (7) GO wird eine Veröffentlichungspflicht hinzugefügt. Der Absatz lautet:

    „Im Rahmen der Einzelproduktionsförderung informiert die Geschäftsstelle die Antragssteller über die Entscheidungen. Die Voten werden von der Geschäftsstelle veröffentlicht.“

  10. In § 7 GO (Befangenheit) wird der Satz angefügt:

    „Beiratsmitglieder sind verpflichtet, ihre potentiellen Interessenkonflikte oder Befangenheit selbst aufzuzeigen.“

  11. In § 8 GO (Verschwiegenheit) wird der letzte Satz gestrichen, da die Protokolle grundsätzlich veröffentlicht werden sollen.

  12. In § 11 GO (Änderungen) wird „dem Kulturdezernenten“ durch „der Stadtverordneten­ver­sammlung“ ersetzt.

  13. In Kapitel 4, Absatz 1 wird hinzugefügt:

    „Die Zielvereinbarungen werden zeitnah im Internet veröffentlicht.“

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Herbert Förster

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