Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
- Die Stadt Frankfurt begrüßt die Einführung des allgemeinen Kommunalwahlrechtes für alle Mitmenschen, die sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
- Der Magistrat setzt sich beim Deutschen Städtetag ein mit dem Ziel, das allgemeine Kommunalwahlrecht für alle zu erreichen.
- Der Magistrat appelliert ebenfalls an den Hessischen Landtag, den Bundesrat und den Bundestag, damit diese entsprechende Maßnahmen für eine Grundgesetzänderung ergreifen mit dem Ziel, das allgemeine Kommunalwahlrecht für Migrantinnen und Migranten zu ermöglichen.
Begründung
Frankfurt hat in Deutschland eine Vorreiterrolle in der Integrationspolitik. Das Kommunalwahlrecht für alle einzuführen stellt einen wichtigen Schritt dar für die gesellschaftliche Teilhabe und die Wertschätzung von Migrantinnen und Migranten. Es ebnet somit auch den Weg zur Einbürgerung.
Von den ca. sieben Millionen Ausländerinnen und Ausländern in diesem Land leben über die Hälfte bereits länger als 15 Jahre in Deutschland, davon sind 4,5 Millionen Menschen aus so genannten „Drittstaaten“. Sie sind noch immer vom demokratischen Grundrecht der politischen Partizipation ausgeschlossen und müssen hilflos mit ansehen, wie rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien kommunale Mandate erringen.
Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, arbeiten und ihre Steuern und Abgaben zahlen, sollen auch an der unmittelbaren Gestaltung ihrer Stadt teilhaben dürfen. Gerade kommunal, also im unmittelbaren Lebensbereich dieser Menschen, ist es sinnvoll, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich politisch zu beteiligen. Das wäre nicht nur gerecht, sondern auch ein starkes Zeichen für die Integration.
Alle politischen Parteien im Deutschen Bundestag befürworten inzwischen das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, bis auf die CDU. Doch auch aus deren Reihen mehren sich Stimmen für eine Einführung. So äußerte die langjährige Oberbürgermeisterin von Frankfurt, Petra Roth, man solle das kommunale Wahlrecht allen gewähren, die vier oder fünf Jahre in der Stadt lebten
.
Die Große Koalition aus SPD und CDU besitzt im Deutschen Bundestag die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Änderung des Grundgesetzes in die Wege zu leiten. Bereits viele Kommunen in Deutschland haben ein Zeichen gesetzt und sich für das kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten ausgesprochen. Frankfurt muss ein Zeichen setzen und sich zusammen mit ihnen für die Durchsetzung dieses Grundrechts einsetzen.
Antragsteller
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster