Im Verkehrsausschuss berichtete Stadtrat Majer von den maroden Sinkkästen in der Eckenheimer Landstraße (TOP 5) sowie in der Bockenheimer Anlage (M 126/2014). Im Magistratsbericht B 30/2013 wird von einer hohen Priorität bei der Schadensbehebung bei 10% der Haltungen berichtet, bei einer Gesamtlänge der öffentlichen Entwässerungskanäle von 1.556,4 km, was immerhin 155 km entspräche.
Ich frage den Magistrat:
Handelt es sich bei den beschriebenen maroden Sinkkästen um eine unglückliche Häufung, oder gibt es bei der Straßenentwässerung einen generellen Sanierungsstau und es sind noch häufiger Mehrkosten wie bei diesen beiden Bauprojekten zu erwarten?
Schriftliche Antwort von Stadtrat Stefan Majer:
Von einem generellen Sanierungsstau bei der Straßenentwässerung kann nicht gesprochen werden. In dem Bericht des Verkehrsdezernenten im Verkehrsausschuss zu maroden Sinkkästen in der Eckenheimer Landstraße und der Bockenheimer Anlage wurde deutlich, dass es sich vielmehr um singuläre Ereignisse handelt. Sinkkästen werden grundsätzlich regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls durch das hierfür zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung im Rahmen dessen Unterhaltungstätigkeiten kurzfristig instand gesetzt. Auch wird bei Sanierungen von Straßen regelmäßig bereits bei der Planung der Maßnahme die Beschaffenheit der Straßenentwässerung geprüft und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in die Planung mit aufgenommen.
Im Fall der Eckenheimer Landstraße wurden gelegentlich einer Baumaßnahme der VGF, die sich nicht auf die Fahrbahn bezogen, Schäden an den Anschlussleitungen der Sinkkästen zum Entwässerungskanal der SEF festgestellt. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, nicht nur diese Schäden zu reparieren, sondern die Sanierung der Straße vorzuziehen und damit Synergieeffekte zu generieren.
Bei der Baumaßnahme in der Bockenheimer Anlage wurden bedauerlicherweise die Schäden der Zuführungen von den Sinkkästen zu den Abwässerkanälen erst zu Beginn der Baudurchführung festgestellt. Die Behebung dieser Schäden verursachten die in der M 126 dargestellten Mehrausgaben. Zwischenzeitliche wurden, wie bereits dargestellt, organisatorische Verbesserungen in der zuständigen Fachverwaltung vorgenommen, um sicher zu stellen, dass Schäden bei der Entwässerung von Straßen bei deren Sanierung bereits bei der Planung berücksichtigt und erst nachträglich bekannt werdende Mehrausgaben dadurch vermieden werden.
Vollkommen unabhängig von den vorstehenden Ausführungen ist der Bericht des Magistrats B 30 zu sehen. Hier handelt es sich um die in der Verantwortung der SEF stehenden öffentlichen Entwässerungsanlagen, an die auch die Sinkkästen an Straßen und die Zuleitungen zu den Entwässerungskanälen angeschlossen sind. Wie der Magistrat in seinem Beicht nachvollziehbar ausführte, ist dieses Kanalnetz in einem ordnungsgemäßen Zustand, und es bestehen weder ein Investitionsstau noch Versäumnisse hinsichtlich der Kanalnetzuntersuchungen.