Einhausung: Bestmöglichen Lärmschutz an der A 661 und A 66 realisieren

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Planungsmittel für die Einhausung der BAB A 661 und der A 66 werden abzüglich der in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt.
  2. Die Einhausung wird entlang des kompletten Ausbaus der A 661 und A 66 innerhalb des Stadtgebiets geplant, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor Lärm geschützt werden.

Begründung

Die Verantwortung für den Lärm an den Autobahnen haben die Autofahrerinnen und Autofahrer als Verursacher und der Bund als der Zuständige für die Autobahnen, nicht die Anwohnerinnen und Anwohner. Folgerichtig muss der Bund für die Kosten des Lärmschutzes aufkommen. Wenn dieser die vollständige Kostenübernahme verweigert, muss die Stadt Frankfurt die Kosten tragen, denn sie hat die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Zugleich aber müssen in Aussicht gestellte Bundesmittel [1] aus dann entfallendem bundeseigenen Lärmschutz (eingesparte Mittel) sowie der Städtebauförderung herangezogen werden.

Es kann nicht sein, dass dem motorisierten Individualverkehr mehr und mehr Raum und Geld zugestanden wird, währenddessen die Gesundheit der Menschen in den Hintergrund tritt. Die Machbarkeitsstudie „Einhausung BAB 661“ von Krebs und Kiefer hat eindeutig gezeigt, dass bestmöglicher Lärmschutz nur mit einer Einhausung gewährleistet werden kann. Wenn schon der Ausbau der BAB 661 nicht mehr zu verhindern ist, dann sollen zumindest die Anwohnerinnen und Anwohner effektiv vor Lärm geschützt werden. Gleiches gilt für den Ausbau der A 66, besonders im Bereich der Ein- und Ausfahrten am Riederwaldtunnel. Da nachträgliche Schutzbauten um ein Vielfaches teurer werden, muss beim Neubau des Tunnels die Einhausung mit Luftreinigungsanlage mitgebaut werden.

[1] Deutscher Bundestag, Drucksache 18/1782 vom 19.06.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Sabine Leidig, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1611 – , Antwort auf die Fragen 32b und 32c

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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