Steuergeschenk zurücknehmen – Gewerbesteuer anheben!

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 460 Punkten auf 490 Punkte erhöht. Insoweit wird der Beschluss § 639 vom 14. September 2006 aufgehoben.
  2. Es muss sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerhebesätze regional koordiniert und festgelegt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Harmonisierung der Gewerbesteuerhebesätze in der Region zu initiieren.

Begründung

Die schwarz-grüne Koalition hat in 2014 den Satz für die Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent angehoben. Dies entspricht einer Steuererhöhung von 20 Prozent. Die Landesregierung begründete diesen Schritt damit, dass „dies zu zusätzlichen Einnahmen beim Land [führt]“ (vgl. Drucksache 19/399). Mit unserer Forderung einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes greifen wir die „Milchmädchenrechnung“, wie Kämmerer Becker Überlegungen zu Steuererhöhungen gerne nennt, der Hessischen Landesregierung auf. Denn genauso wie die Landesregierung sollte die Stadtregierung ihre Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmen durch höhere Steuern nutzen.

DIE LINKE fordert schon seit Jahren die Rückkehr zu einem Gewerbesteuersatz von 490 Punkten statt derzeit 460 Punkten – auf den Wert, der schon unter Walter Wallmann beschlossen wurde. Eine Rückkehr zum alten Satz entspräche einer Erhöhung von 6,5 Prozent. Entgegen vieler Behauptungen trifft eine Erhöhung um diesen Satz die meisten Kleinunternehmer nicht, da ihr zu versteuernder Gewinn meist unter dem Freibetrag liegt. Große Unternehmen würden auch nicht mehr Steuern zahlen als noch vor 2008. Damals hatte die große Koalition im Bund die Steuern insbesondere für Kapitalgesellschaften massiv gesenkt. So wurden zum Beispiel die Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent und die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert.

Für Personenunternehmen wurde der Anrechnungsfaktor der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht, d.h. sie zahlen weniger Einkommensteuer, weil das zu versteuernde Einkommen geringer wird.

In Frankfurt machte die schwarz-grüne Stadtregierung den großen Konzernen mit der Senkung der Gewerbesteuer von 490 auf 460 Punkte ein zusätzliches Geschenk. Durch die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2006 hat die Stadt von 2007 bis 2012 ca. 550 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen erwirtschaftet. Was DIE LINKE heute fordert, ist nichts anderes, als auf das Steuerniveau von vor 2008 zurück zu kommen.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer führt auch nicht, wie von Wirtschaftsliberalen behauptet, zu massiven Einnahmeverlusten. So hat die Stadt Duisburg in 2009 den Gewerbesteuerhebesatz von 470 Punkten auf 490 Punkte angehoben. Das Gewerbesteuer-Aufkommen ist von 110 Millionen Euro in 2009 auf 151 Millionen Euro in 2011 angestiegen. Die Stadt Köln hat im selben Jahr den Hebesatz von 450 Punkten auf 475 Punkte angehoben. Hier ist das Gewerbesteueraufkommen ebenfalls gestiegen: Von 783 Millionen in 2009 auf 945 Millionen Euro in 2011. Die Stadt Düsseldorf ging den anderen Weg und senkte den Hebesatz von 445 Punkten in 2008 auf 440 Punkte. Die Einnahmen sanken von 874 Millionen Euro auf 766 Millionen Euro in 2011.

Höhere Steuern sind kein Selbstzweck. Sie dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 490 Punkten würden sich die Einnahmen von Frankfurt um 90 Millionen Euro jährlich erhöhen. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen würde die Stadt nicht die kleinen Leute belasten, sondern das Geld dort holen, wo es liegt: Bei den Banken, Versicherungen und Großkonzernen.

Stattdessen will die schwarz-grüne Stadtregierung bei den Schwächsten einsparen. Dafür streicht sie in vielen wichtigen Bereichen die Mittel. Sie hat die Eintrittspreise für den Zoo, den Palmengarten und die Schwimmbäder erhöht. Statt der Gewerbesteuer hoben sie den Grundsteuerhebesatz von 460 Punkten auf 500 Punkte an, also um 8,6 Prozent. Schließlich trifft die Grundsteuer am Ende die kleinen Leute. Für Mieterinnen und Mieter heißt es: Die Nebenkosten steigen, weil die Grundsteuer von den Vermieterinnen und Vermietern voll als Betriebskosten umgelegt werden kann.

Der Widerstand von Schwarz-Grün gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes lässt sich nicht mit sachlichen Argumenten erklären. Vielmehr resultiert ihr Widerstand aus ihrer Klientelpolitik. Schließlich kann eine gerechte Steuerpolitik von Parteien, die Spenden von Industriellenfamilien und Unternehmerverbänden erhalten, nicht erwartet werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben