Kommunale Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen

Gemeinsamer Antrag DIE LINKE. im Römer und ELF Piraten Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt erarbeitet gemeinsam mit dem Hessischen Flüchtlingsrat, Diakonie, ProAsyl, amnesty international und anderen einen verbindlich geltenden Katalog von kommunalen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Die Umsetzung und Einhaltung der Mindeststandards sind sicherzustellen und zu kontrollieren.

Die Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen sollen mindestens folgende Kriterien erfüllen:

  1. Menschenwürdige Standards
    1. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nicht länger als ein Jahr dauern
    2. Minderjährige dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden
    3. Der Standort für die Unterkünfte darf nicht in einem „Randgebiet“ liegen. Die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten.
  2. Mindeststandards für die Größe und Ausstattung von Wohnräumen
    1. Die Wohnräume müssen eine Mindestgröße von 9 qm pro Person haben. Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche unberücksichtigt
    2. Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung
    3. Es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem Raum untergebracht werden
    4. Bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft, individuelle Lebenslage, Religionszugehörigkeit berücksichtigt
    5. Auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, traumatisierten Menschen etc. ist Rechnung zu tragen
    6. Die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet sein. D.h. jede Wohneinheit sollte mit einem Kühlschrank ausgestattet sein. Falls dies nicht möglich ist, müssen in den Gemeinschaftsräumen abschließbare Kühlfächer aufgestellt werden
  3. Mindeststandards für Gemeinschaftsräume
    1. Es müssen Räume zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt werden
    2. In den Gemeinschaftsräumen sollen technische Voraussetzungen für die Informationsbeschaffung, Unterhaltung und Kommunikation vorhanden sein
    3. Sanitärräume getrennt nach Geschlecht für maximal fünf Personen.
    4. Ein Herd mit vier Kochplatten und Backröhre für höchstens fünf Personen. Arbeitsplatten für die Zubereitung von Speisen und den dazugehörigen Küchenutensilien
    5. Eine Waschmaschine für höchstens acht Bewohner. Ausreichend Trockenräume und Trockner

Begründung

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Frankfurt. Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren nicht nur versäumt, genügend Räume für Flüchtlinge zu schaffen. Auch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es schwierig, Menschen auf der Flucht eine angemessene Unterkunft zu bieten. So denkt das Sozialdezernat „ernsthaft darüber nach“, Container für Flüchtlinge aufzustellen. Solche Unterkünfte dürfen aber keine langfristigen Lösungen darstellen. Denn die Kommune ist laut hessischem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (AufnG) dazu verpflichtet, Flüchtlinge „in Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen“.

Dafür braucht es aber eines verbindlich geltenden Katalogs von kommunalen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen, da es keine Landesregelungen in Hessen gibt.

AntragstellerInnen

Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Merve Ayyildiz
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Peter Gärtner

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