Vorkaufsrecht wahrnehmen

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat beauftragt eine städtische Gesellschaft (z. B. die KEG oder eine dafür zu gründende Genossenschaft), Mittel bereitzustellen, um das Vorkaufsrecht in Gebieten mit Erhaltungssatzung wahrzunehmen. Vorbild ist die Münchner GIMA, die im Auftrag der Stadt München im Rahmen des Vorkaufsrechts Wohnungen aufkauft und damit erhält.

Die notwendigen Mittel sind im Doppelhaushalt 2015/2016 einzustellen.

Begründung

Wir brauchen wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Gentrifizierung. In Frankfurt gibt es die Tendenz, mit Erhaltungssatzungen zu arbeiten, aber das ist ein sehr schwaches Instrument, weil es im Zweifelsfall kaum möglich ist, die Bestimmungen einer Erhaltungssatzung durchzusetzen.

Die Stadt München ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat einen genossenschaftlichen Dachverband gegründet, die GIMA München eG, die Wohnungen durch Ausübung eines Vorkaufsrechts der Stadt aufkauft und erhält. Mit diesem Instrumentarium hat es die Stadt München geschafft, ihren Wohnungsmarkt besser in den Griff zu bekommen. In diesem Punkt können wir von der Stadt München lernen. Ein ähnliches Instrument sollte sich auch die Stadt Frankfurt schaffen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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