Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die ABG Frankfurt Holding wird beauftragt, im Jahr 2015 mit der Planung und dem Neubau von 1000 Mietwohnungen im 1. Förderweg (Sozialwohnungen) zu beginnen. Die Anzahl der Wohnungsneubauten in diesem Bereich ist in den Folgejahren auf 2500 Einheiten pro Jahr zu steigern.
  2. Die Gewinne der ABG Frankfurt Holding werden nicht ausgeschüttet, sondern für den Bau der Mietwohnungen im 1. Förderweg verwendet.
  3. Die Mietwohnungen im 1. Förderweg werden im Passivhausstandard gebaut.
  4. Der anfängliche Mietzins darf 5,50 Euro/m2 nicht übersteigen.
  5. Die Stadt stellt Grundstücke auf Erbpachtbasis zur Verfügung.
  6. Die Stadt wirkt auf stadtnahe Stiftungen ein, der ABG Frankfurt Holding günstige Erbbauflächen zur Verfügung zu stellen.
  7. Für die Mietwohnungen im 1. Förderweg wird die Bindungsfrist auf mindestens 50 Jahre festgelegt.
  8. Für die Haushaltsjahre 2015/2016 wird der Haushaltsposten der Investitionsmaßnahme 5.001232 von 30 Millionen bzw. 32 Millionen auf je 50 Millionen Euro erhöht.

Begründung

In Frankfurt mangelt es an bezahlbarem Wohnraum! Jede/r mit einem kleinen Geldbeutel, der/die in Frankfurt schon einmal auf Wohnungssuche war, macht diese Erfahrung. Auch die Mieterverbände machen schon seit geraumer Zeit auf dieses Problem aufmerksam. Die hohe Nachfrage an günstigem Wohnraum wurde mit zahlreichen Studien wissenschaftlich belegt. Auch ist dem Haushaltsentwurf für 2015/16 zu entnehmen, vor dem Hintergrund der weiterhin abschmelzenden Bestände und des nach wie vor hohen Anteils an einkommensschwachen und benachteiligten Haushalten soll auch in Zukunft deren Versorgung mit Wohnraum sichergestellt werden. Hier ist jährlich die Vermittlung von mindestens 2500 Wohnungen notwendig, was auch in den durch die Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2006 beschlossenen »Leitlinien Wohnen« festgeschrieben wurde.

Aufgrund des Zuzuges und der steigenden Einwohnerzahlen ist in Frankfurt mit einem weitaus höheren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in den nächsten Jahren zu rechnen. Deswegen muss hier langfristig geplant und gebaut werden, um diesen Bedarf zu erfüllen. In der Vergangenheit hatten die Mietwohnungen im 1. Förderweg sehr lange Bindungsfristen von bis zu 70 Jahren. Erst in den letzten Jahrzehnten kam es zu einer schrittweisen Verkürzung. Diese Verkürzungen müssen wieder aufgehoben und längere Sozialbindungen für die Mietwohnungen im 1. Förderweg eingerichtet werden.

Die Änderung der Kündigungssperrfrist von zehn auf fünf Jahren bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verschärft zusätzlich die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Die Stadt muss sich intensiver darum bemühen, Bauträger für Sozialwohnungen zu finden. Der städtischen ABG Frankfurt Holding GmbH kommt dabei die Hauptrolle zu, denn sie ist dazu verpflichtet, die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei der Wohnungsversorgung berücksichtigt sie im Besonderen auch Wohnungssuchende, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse oder Umstände Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben.)

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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