Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten

Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten:

  1. Der Anteil des Wohnens wird weiter erhöht, Büro- und Hotel-Hochhäuser werden nicht zugelassen.
  2. In allen Wohngebieten werden 50 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
  3. Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen.
  4. Auf den Bau des Hochhauses am Adorno-Platz wird verzichtet. Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt.
  5. Die maximale Bauhöhe entlang der Senckenberganlage wird auf 25 m begrenzt. Für die Gebäude, die im Inneren der Blockbebauung liegen, wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt. An der Senckenberganlage wird eine Blockrandbebauung als Lärmschutz vorgesehen.
  6. Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage in den Blockinnenbereich verlegt.

Begründung

Der vorgelegte Bebauungsplan richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Die geplante Bebauung hat viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung.

zu 1 und 2) Die Stadtteile Bockenheim und Westend sind seit Jahren einem erhöhten Veränderungsdruck ausgesetzt. Luxussanierung, Entmietung und Mietsteigerung sind die Folge einer verfehlten Stadtentwicklungspolitik. In Frankfurt fehlen zur Zeit mindestens 30.000 Wohnungen und 50.000 Sozialwohnungen. Um diesen dringenden Bedarf zu decken, muss der Anteil an Wohnungen insgesamt und insbesondere der Anteil der geförderten Wohnungen auf dem „Kulturcampus“ erhöht werden. Mit ca. 1,4 Millionen Quadratmetern an leerstehenden Büroflächen benötigt Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. In den letzten Jahren sind viele Hotels neu gebaut worden, so dass auch dafür kein Bedarf erkennbar ist. Die Ausweisung von gewerblichen Hochhäusern widerspricht auch dem „Konsensplan“, der für diesen Bereich Wohnbebauung vorsieht.

Zu 3) Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude soll die Bauhöhe entsprechend dem jetzigen Bestand festgesetzt werden, damit diese erhalten werden. Wenn für das Studierendenhaus und das Studentenwohnheim eine zulässige Bauhöhe von 19 m festgesetzt wird, dann ist der Anreiz groß, diese doch noch abzureißen. Völlig unsinnig ist es, für das Philosophicum eine Bauhöhe unterhalb der Höhe des Bestandsgebäudes festzusetzen.

Zu 4) Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten besser in die bestehende Bebauung ein. Außerdem können in Wohnhochhäusern nur teure Wohnungen entstehen, während der größte Bedarf in Frankfurt bei bezahlbaren Wohnungen liegt.

Zu 5) Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm sollte vermieden werden. Eine Blockrandbebauung an der Senckenberganlage ist notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen.

Zu 6) Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Dies bedeutet für die Kinder eine reale Gefährdung durch die erhöhte Unfallgefahr und die extreme Lärm- und Abgasbelastung.

Antragstellende

Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve Ayyildiz
Stadtv. Peter Gärtner

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