Geburtsurkunden für Neugeborene von Geflüchteten

Einem Bericht der taz zufolge erhalten Neugeborene von Geflüchteten und Asylsuchenden oft nicht die ihnen zustehende Geburtsurkunde. Die Bundesregierung wurde hierfür vom UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes gerügt; sie erklärte, dass nach geltender Rechtslage für alle hier geborenen Kinder Geburtsurkunden ausgestellt würden. In der Praxis sieht das mangels elterlicher Papiere oft anders aus, mit der Folge, dass sie ohne Krankenversicherung und Kindergeld bleiben. Dabei könnte ein Auszug aus dem Geburtenregister Abhilfe schaffen.

Ich frage den Magistrat:

Wie ist die Situation in Frankfurt, und wird die Stadt das mehrsprachige Infoblatt „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte verteilen?

Schriftliche Antwort von Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld (CDU):

Auch die Beurkundung der Geburt von Kindern, deren Eltern geflüchtet sind, unterliegt den Vorschriften des Personenstandsgesetzes und der Personenstandsverordnung.

Das Standesamt der Stadt Frankfurt am Main muss diese bundesgesetzlich normierten Vorschriften einhalten. Deshalb sind auch die für die Beurkundung einer Geburt erforderlichen Dokumente bei den Eltern anzufordern. Aus der Natur der Sache heraus kann es sich bei geflüchteten Menschen sehr schwierig gestalten, die nötigen Dokumente vorzulegen.

Das Standesamt steht in Kontakt mit den deutschen Botschaften aus den Krisengebieten und erhält von dort die Rückmeldung, das Dokument – zum Beispiel aktuell aus Syrien – beschaffbar und die betreffenden Stellen in den Flüchtlingsländern noch arbeitsfähig sind. Tatsächlich ist die Beschaffung von Personenstandsdokumenten aus Eritrea und Somalia problematisch.

Die Eltern erhalten zunächst eine Bescheinigung über die Geburt des Kindes, wenn absehbar ist, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente eine erhebliche Zeit in Anspruch nimmt und die Eltern trotz ihrer Bemühung zunächst keine Dokumente erhalten. Mit dieser Bescheinigung können die Eltern dann auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenversicherungen und weitere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, beantragen. Die vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung wird von den betreffenden Stellen anerkannt.

Sofern nachvollziehbar dargelegt wird, durch Nachweis über die Bemühungen der Eltern/Mütter, dass keine Dokumente vorgelegt werden können, welche die Identität und den Familienstand der Beteiligten eindeutig darlegen, erfolgt die Beurkundung der Geburt des Kindes gemäß § 35 Absatz 1 Personenstandsverordnung mit einem einschränkenden Zusatz im Geburtenregister. Die Beteiligten erhalten dann einen Ausdruck aus dem Geburtenregister.

Das Standesamt Frankfurt am Main verfügt über eine eigene Informationsbroschüre wie die Registrierung neugeborener Kinder erfolgt, die in Krankenhäusern ausliegt. Gerade im Geburtenbereich ist oft eine individuelle Beratung notwendig, da jeder Sachverhalt unterschiedlich zu betrachten ist. Das Standesamt bietet hier die individuelle und persönliche Beratung, bei Bedarf auch mit Hilfe eines Übersetzers.

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