Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädagogische Aufgaben
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Förderung von zukünftigen schulischen Inklusionsprojekten wird ein Budget von € 100.000 bereitgestellt.
Begründung
Laut Art. 24 des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen. Der Artikel besagt auch, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf und befürwortet damit inklusiven Unterricht. Der Zugang zu diesem ist ein Grundrecht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte vermerkt in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2011, dass weiterhin in allen Ländern enorme strukturelle Anstrengungen erforderlich sind.
Frankfurt handelt und nimmt somit eine Musterrolle für die ganze Region ein. Diese Maßnahme wird durch das bereitgestellte Budget unterstützt.
€ 100.000 kann viel oder viel zu wenig sein. Kann man mal etwas konkreter erfahren, welche Leistungen mit den Geldern finanziert werden sollen?