Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 276/2012 sowie den Anträgen NR 446 und NR 476/2012

Die SPD fordert den Magistrat im Antrag NR 446/2012 dazu auf, einen lokalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vorzu­legen. Der Antrag der Linke NR 476/2012 konkretisiert, dass dies im Rahmen einer dezernats­übergreifenden Arbeits­gruppe unter Leitung der Behindertenbeauftragten und Einbeziehung von Behinderten­verbänden geschehen soll. Diese sollen gesamtstädtische Standards entwickeln.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) bereits am 23.11.2010 ein Positionspapier zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen hat, das wesentliche Inhalte für einen lokalen Aktionsplan auflistet.[1]

Ergänzend dient zur Kenntnis, dass es bereits zahlreiche Standards zur Barrierefreiheit gibt, beispielsweise in Form der DIN 18024, 18025, 18040, 32984 zum Bauen oder den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.[2] Wir möchten anregen, das Rad nicht neu zu erfinden.[3,4,5,6]

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Frankfurter Aktionsplan für die Umsetzung der UN-BRK umfasst die Entwicklung von verbindlichen Richtlinien, Ausschreibungskriterien, Leitfäden, Förderrichtlinien, Förder- und Fortbildungsprogrammen inklusive Zeit- und Finanzierungsvorgaben, unter anderem
    • für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Straßen, Plätzen und dem öffentlichen Personennahverkehr,
    • für Inklusion im Kindergarten, in der Schule, an Hochschulen und im Arbeitsleben,
    • für die Teilhabe am öffentlichen Leben, kulturellen Veranstaltungen, Zugang zu Gastronomie und Einkaufsläden,
    • für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Katastrophen­schutz und bei Evakuierungen,
    • für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Verwaltung.
  2. Die im Positionspapier der FBAG genannten Handlungsempfehlungen finden Eingang als Ziele des lokalen Aktionsplans im Sinne der NR 446/2012.
  3. Die Arbeitsgruppe im Sinne der NR 476/2012 orientiert sich an bestehenden nationalen und internationalen Standards.
  4. Im Vorfeld wirken die beteiligten Ämter dabei mit, in einer Bestandsaufnahme Barrieren zu identifizieren und zu katalogisieren.
  5. Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen einer Zukunftswerkstatt beteiligt und informiert. Bei einem Thema, das so viele Menschen persönlich betrifft, muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich direkt einzubringen.

Fußnoten

  1. Erklärung der FBAG zur UN-BRK und die hieraus abzuleitenden Aufgaben für die Stadt: siehe Anlage, online im Internet (Stand 21.01.2013), http://goo.gl/m8DB6
  2. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  3. European Concept for Accessibility (ECA) Technical Assistance Manual (2003): http://goo.gl/rzdtS
  4. ECA für Verwaltungen (2008): http://goo.gl/7ZL32
  5. WHO World Report on Accessibility (2011): http://www.who.int/disabilities/world_report/2011/en/
  6. Kurzbericht der BRK-Allianz (2013): http://brk-allianz.de

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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