Das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) ist trotz der prekären Raumsituation weiterhin überaus aktiv, wie zuletzt bei der 16. Gegenuni mit zahlreichen Veranstaltungen und Vorlesungen zur kritischen Theorie – Praxis – Party. Dies ist vor allem dem großen Rückhalt in der universitären und kulturellen Stadtgesellschaft zu verdanken, denn das Institut ist weiterhin obdachlos.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
Ist der Magistrat, nachdem das IvI den eingetragenen Verein zur Förderung demokratischer Politik und Kultur (DemoPunK) als Verhandlungspartner benannt hat, mit diesem in Kontakt getreten und hat er dem Verein bereits Immobilien bzw. Räumlichkeiten für das IvI angeboten?
Schriftliche Antwort von Bürgermeister Olaf Cunitz:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013, § 3064, wurde dem Magistrat die Vorlage NR 574 mit der Maßgabe der Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine mögliche Überlassung einer städtischen Liegenschaft unter den Voraussetzungen geschieht, die regulär alle Vereine und sonstigen Organisationen zu erfüllen haben; insbesondere die Benennung von verbindlichen Vertragspartnern und Zahlung eines angemessenen Mietzinses.
Der Fragesteller geht fehl in der Annahme, dass die Stadtverordnetenversammlung beschlossen habe, dem sogenannten Institut für vergleichende Irrelevanz Räume anzubieten. Vielmehr hat die Stadtverordnetenversammlung es mit Beschluss § 2487 vom 12.12.2012 abgelehnt, dem Institut Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Mit dem eingangs erwähnten Beschluss vom April 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung nur beschlossen zu prüfen und zu berichten, ob Räume angeboten werden können, sofern das genannte Institut die gleichen Voraussetzungen erfüllt, wie andere Vereine und Organisationen auch.
Eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, konnte bisher nicht erfolgen.
Der von dem Fragesteller benannte Verein ist bislang nicht an die städtische Liegenschaftsverwaltung herangetreten. Somit fehlt bereits die Benennung von verbindlichen Ansprechpartnern.
Dem Magistrat ist darüber hinaus nicht bekannt, welcher Raumbedarf, welches Nutzungskonzept, welches Betreiberkonzept und welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Dies ist jedoch die Grundvoraussetzung für alle Vereine, um mit der Stadt in Verhandlungen zur Überlassung von Liegenschaften treten zu können.
Aus diesem Grund sind die Beschlussvoraussetzungen nicht erfüllt.
Es kann zudem nicht Aufgabe der Verwaltung sein, ohne Kenntnis der bereits erwähnten grundlegenden Informationen etwaige Hypothesen über unbekannte Nutzungswünsche anzustellen oder nach Ansprechpartnern zu suchen.
Parlis: Anfrage F 967/2013