Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte

Der Hessische Innenminister Boris Rhein lehnte kürzlich eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab. Stattdessen warb er für Abzeichen der Polizeieinheit bei Großveranstaltungen, was den potentiellen Täterkreis bei Polizeigewalt auf etwa 30 maskierte Personen reduzieren würde. Ungeklärt ist, wie Demonstrierende, die von vorne attackiert werden, die Rückennummer erkennen sollen, wie sichergestellt wird, dass einzelne Straftäter aus der vermummten Masse identifiziert werden sollen oder wie Menschen bei Polizeigewalt im Alltag die Täter erkennen sollen.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat zu einer generellen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in Hessen, und wie wird er sich bei der Landesregierung dafür einsetzen?

Parlis: Anfrage F 959/2013

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