Der Pressesprecher der VGF berichtet zur Stationskontrolle am Grüneburgweg nahe der Musikhochschule am 28.11.2013: „Von 2.561 Personen wurden 152 ohne Ticket angetroffen. Ich finde 5,9 Prozent angesichts unserer Ankündigung überraschend viel.“
Eine Beförderungserschleichung nach § 265a StGB liegt aber nur dann vor, wenn Täter oder Täterinnen die Absicht haben, das Entgelt nicht zu entrichten und eine Vermögensschädigung für den Betreiber entsteht. Dieser Tatbestand liegt offensichtlich nicht vor, wenn das Monats-, Jahres-, Firmen- oder Semesterticket vergessen wurde.
Ich frage den Magistrat:
Wieviele der 152 Personen gaben an, ihr Ticket vergessen zu haben, und in welchen studentischen Medien wurde die Stationskontrolle angekündigt?