Barrierefreiheit städtischer Webauftritte sichern

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 480/2013

Im Bericht B 480 gibt der Magistrat eine Übersicht über die Barrierefreiheit der eigenständigen Webauf­tritte der Stadt Frankfurt und einiger Tochterunternehmen. Diese Liste ist zum einen unvollständig: Es fehlen beispielsweise frankfurt.de und das Parlamentsinformationssystem Parlis. Zum anderen bean­spruchen viele Websites Barrierefreiheit, die es nicht sind. Dies ist oft gar nicht irreführend beabsichtigt, sondern resultiert meist aus unzureichender Expertise.

Bei Stichproben fallen zum Teil schwerwiegende, vermeidbare, manchmal leicht zu behebende Fehler auf, die bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen von der Benutzung ausschließen oder die Nutzung zumindest stark erschweren.

  • So ist bei den Websites des Stadtplanungsamtes und des Zoos für Menschen mit motorischen Ein­schränkungen, die statt der Maus die Tastatur benutzen, die aktuelle Position des Fokus nicht sichtbar, weil dessen Markierung ausgeschaltet wurde.
  • Die Reihenfolge bei der Navigation mit der Tabulatortaste durch die Webseiten der VHS, der VGF, der Mainova und von Frankfurt Tourismus ist verwirrend und springt hin und her.
  • Die aktuelle Position im Webauftritt wird bei den meisten Seiten mit Hervorhebungen in der Navigation und einem Brotkrumenpfad deutlich, bei Parlis beispielsweise nicht.
  • Beim Zoomen des Textes durch sehbehinderte Menschen kommt es zu Überlagerungen oder abgeschnittenem Text beim Stadtplanungsamt, den Städtischen Bühnen, dem Schauspiel Frankfurt und bei Parlis.
  • Das Schauspiel verwendet in der Navigation und für Überschriften ausschließlich vermeidbare Schriftgrafiken statt Text, die beim Vergrößern unscharf werden.
  • Der Verbrauchskalkulator der Mainova ist zwar auch mit der Tastatur bedienbar, dann geht aber eine überlagernde Ebene mit Informationen auf, die nicht den Fokus erhält und für blinde Menschen nicht zugänglich via Screenreader oder Braillezeile ist.
  • Die Hauptsprache des Dokuments (Deutsch) ist beim Stadtplanungsamt, den Städtischen Bühnen, dem Schauspiel, der Mainova und Frankfurt Tourismus nicht angegeben.
  • Alternativtexte für Grafiken auf Bedienelementen fehlen zum Teil bei Parlis, was gravierend ist. Bei den meisten anderen überprüften Websites waren Alternativtexte für Bilder nicht infor­mativ („blauer Punkt“ ist irrelevant) oder wurden missbräuchlich für Copyrightvermerke benutzt.
  • Semantische Strukturelemente für Überschriften sind essentiell zur Navigation durch die Seite für blinde und sehbehinderte Menschen, aber sie fehlen völlig bei den Websites der VHS, des Zoos, der Städtischen Bühnen, des Schauspiels, von Frankfurt Tourismus und bei Parlis. Bei Parlis fehlen auch die meisten anderen semantischen Elemente, z.B. für Absätze und Aufzählungslisten in Texten.
  • Formularfelder sind bei der VHS und bei Parlis nicht semantisch beschriftet, beim Kontakt­formular der Mainova unvollständig. Eine Nutzung wird dadurch stark erschwert.

Wir haben nur knapp die Hälfte der 50 Prüfschritte des BITV-Tests (bitvtest.de) bei einer Stich­probe von zehn der besucherstärksten Websites plus Parlis getestet. Bis auf frankfurt.de, die wir hiermit aus­drücklich loben wollen, haben die meisten gröbere Fehler, die eine Nutzung für bestimmte Menschen mit Behinderungen erschweren bis verhindern.

Das Problem liegt unseres Erachtens nicht am mangelnden Willen zur Bar­rierefreiheit, sondern an der Durchführung und Qualitätssicherung. Wenn Prinzipien der Barriere­freiheit frühzeitig in Projekten beachtet werden, entsteht kaum Mehraufwand. Hingegen sind barrierefreie Websites im Sinne der Zielgruppenmaximierung für alle Menschen besser zugänglich, gerade auch für Nutzerinnen und Nutzer von mobilen Endgeräten.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistrat lässt den Grad der Barrierefreiheit mindestens für die zehn besucherstärksten Websites der Stadt Frankfurt von unabhängigen, ausgewiesenen Fachleuten stichprobenartig ermitteln und dokumen­tieren.
  2. Die ermittelten Fehler werden priorisiert nach Schwere und nach Einfachheit der Beseitigung behoben, sofern der Aufwand keinen Relaunch erfordert.
  3. Bei Ausschreibungen der Erstellung, Migration und Pflege von Websites ist als Kriterium hinzu­zufügen, dass Nachweise über Kompetenzen im Erstellen barrierefreier Websites vorgelegt werden müssen. Dies können beispielsweise Nominierungen für den BIENE-Award der Aktion Mensch sein, eine Auflistung in der Liste der 90plus-Dienstleister oder vergleichbare Erfahrungsnachweise. Das Kriterium ist vergleichs­weise hoch zu gewichten.
  4. Während Konzeption, Design und Entwicklung von neuen Websites oder dem um­fassenden Relaunch von bestehenden ist ein entwicklungsbegleitender Test und Beratung zur Barrierefreiheit durch unabhängige, ausgewiesene Fachleute (siehe 3) verpflichtend.
  5. Vor dem Livegang der Website ist ein abschließender Barrierefreiheitstest durch unabhängige, ausgewiesene Fachleute mit Dokumentation der ermittelten Fehler verpflichtend. Fehler sind vor dem Launch oder in den ersten Wochen derart zu beheben, dass die Website mindestens als „gut zugänglich“ eingestuft werden kann. Redaktionsmitglieder sind zu schulen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Herbert Förster

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