Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsvortrag M 224/2013
Für das denkmalgeschützte Philosophicum in der Gräfstraße 74-76 kursieren unterschiedliche Grundstücksgrößen von 3.490 m² ohne bzw. 4.450 m² mit öffentlichen Flächen. Unter anderem daraus resultieren unterschiedlich hoch angesetzte Verkehrswerte, was die parteiübergreifend angestrebte Nutzung des Gebäudes für soziale Wohnprojekte gefährdet.
Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
- Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Willen, das denkmalgeschützte Gebäude des Philosophicums zu erhalten und für soziale Wohnprojekte zu nutzen.
- Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Fläche das Flurstück des sich im Eigentum der ABG Holding befindlichen Philosophicums besitzt, welche Fläche davon öffentlich ist, und ob es gängige Praxis ist, die öffentlichen Flächen beim Verkaufswert einzuberechnen; welche Kosten dem Verkehrswert hinzuzurechnen sind, „die dadurch entstehen, dass notwendige Stellplätze, die auf dem Grundstück nicht dargestellt werden können, auf anderen Grundstücken der ABG realisiert werden müssen“ (ST 1689/2013); unter welchen Bedingungen auf weitere Stellplätze auf dem sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gelände verzichtet werden kann (vgl. B 323/2013); welche anteiligen Kosten „für Infrastruktur wie Erschließung, Grün- und Außenanlagen im öffentlichen Raum und soziale Infrastruktur“ anzurechnen sind.
- Der Magistrat setzt sich für eine Offenlegung des Kaufpreises des betreffenden Flurstücks ein, den die ABG Holding 2011 an das Land Hessen gezahlt hat.
- Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Wertänderungen des Flurstücks durch den Erhalt des Philosophicums entstehen und welche Rückzahlung in diesem Fall gemäß den Regelungen des „Letter of Intent“ nachträglich vom Land Hessen zu erwarten ist. Sind durch die Rückzahlung die oben beschriebenen zusätzlichen Kosten abgegolten?
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante