Fallpauschale für Asylsuchende

Das Land Hessen plant, zum 1. Januar 2015 die Fallpauschale für Wohnen und Lebensunterhalt von Asylsuchenden von 630 Euro um 15% zu erhöhen. Kreisfreie Städte wie Frankfurt, Offenbach und Darmstadt beziehen den gleichen Höchstsatz.

Ich frage den Magistrat:

Ist diese Erhöhung kostendeckend einschließlich der Kosten für integrative Maßnahmen wie Sprachkurse und psychosoziale Betreuung, und sind die Wohnkosten von Frankfurt am Main wirklich auf dem gleichen Niveau wie in den anderen Städten?

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