Mitnahme-Button für den ÖPNV

In Berlin gibt es auf Initiative der Naturfreunde einen Mitnahme-Button, mit dem Fahrgäste des ÖPNV, die im Besitz einer Monatskarte sind, anderen signalisieren, dass sie ab 19 Uhr jemanden mitnehmen können. Im Rahmen der Mitnahmeregelung möchte man Menschen, die wenig Geld für Mobilität haben, die Nutzung der Öffentlichen ermöglichen oder eine Alternative zum Schwarzfahren bieten. Beziehenden von ALG II wird lediglich ein Satz von 19,20 Euro für den ÖPNV zugestanden. Die BVG bezeichnet den Button als „legitim“ und vereinbar mit den Beförderungsbedingungen.

Ich frage den Magistrat:

Gestatten die Beförderungsbedingungen auch in Frankfurt am Main ein solches unentgeltliches Modell?

Schriftliche Antwort von Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne):

Die Beförderungsbedingungen für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) lassen die in Berlin praktizierte Möglichkeit nicht zu. Die sergibt sich aus § 5 Abs. 3.4.5 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen. Hiernach ist die Mitnahme von Personen nur gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme zur Vermeidung des normalen Fahrpeises oder Vereitelung von erhöhtem Beförderungsentgelt ist nicht erlaubt.

Dies ist der Unterschied zu der Regelung in Berlin, da in den Beförderungsbedingungen des VBB gerade nicht explizit geregelt ist, wann und wie sich Reisende zu einer gemeinsamen Fahrt verabreden müssen.

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Comments

Eine Antwort zu Mitnahme-Button für den ÖPNV

  1. miez sagt:

    Die Antwort ist unzureichend bzw fehlerhaft.
    Erstens befindet sich der Passus, auf den sich der Verkehrsdezernent bezieht in den Tarifbestimmungen, nicht in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen.
    Zweitens steht dort gerade nicht, wann man sich zum gemeinsamen Fahren verabredet haben muss. „3.4.5 Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs
    Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, 65-plus-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs und JobTickets mit Mitnahmeregelung können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.“
    Ansonsten geht lediglich aus den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen hervor, dass man sich vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte beschafft haben muss: „Hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte beschafft und ist ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug nicht vorgesehen, ist eine Nutzung des Verkehrsmittels nicht gestattet.“ §6 Abs 1, 2. Absatz.
    Quellen: http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmungen/452/Befoerderungsbedingungen.html
    und
    http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmungen/602/Tarifbestimmungen.html

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