Barrierefreiheit im ÖPNV fristgerecht herstellen

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen, Ressourcen und Mittel eingestellt, die zur Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnstationen und der Straßenbahn- und Bushaltestellen nötig sind, damit die gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bis zum 1. Januar 2022 vorgeschriebene völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.

Begründung

Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der letzten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 14. Dezember 2012. In § 8 Abs. 3 steht dort:

[…] Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen […] in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Aus dem Entwurf des neuen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2014 geht hervor, dass das Ziel „vollständige Barrierefreiheit bis 1. Januar 2022“ in Frankfurt ohne zusätzliche Investitionsmittel nicht erreicht werden kann. Zitat: „Wenn die Anzahl der bisher durchschnittlich pro Jahr umgebauten Haltestellen (Bus ca. 60 Bussteige; Straßenbahn ca. 10 Bahnsteige) nicht durch höheren Personaleinsatz und durch Bereitstellung der erforderlichen Gelder erhöht werden kann, dann wird der barrierefreie Umbau der Bus- und Straßenbahn-Haltestellen der jeweils unteren Prioritäten auch 2022 noch nicht abgeschlossen sein.“. Nach derzeitigen Planungen würden die letzten Haltestellen wohl im Jahr 2027 umgebaut, wobei hierbei noch nicht einmal die üblichen Verzögerungen einkalkuliert sind. Zudem wird das Erreichen des Ziels davon abhängig gemacht, dass es eine Anschlussregelung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; läuft Ende 2019 aus) gibt. Dieses Vorgehen ist nicht gesetzeskonform.

Dem Entwurf ebenfalls zu entnehmen ist eine Abschätzung des Kostenrahmens des vollständigen barrierefreien und fahrgastgerechten Ausbaus (ohne Zuwendungen aus Bund/Land):

Tabelle 41: Abschätzung der Kosten zum barrierefreien und fahrgastgerechten Ausbau
Betriebszweig Ausbaukosten
U-Bahn unterirdische Stationen (Nachrüstung) 13.000.000 Euro
U-Bahn oberirdische Stationen (Nachrüstung) 8.000.000 Euro
Straßenbahn (Ausbau und Nachrüstung) 112.000.000 Euro
Bus (Ausbau und Nachrüstung) 47.000.000 Euro
Gesamt 180.000.000 Euro

Nähere Angaben zur Finanzierung dieses Kostenrahmens sind dem Magistratsbericht B 160/2014 zu entnehmen. Demnach soll der barrierefreie Umbau einerseits aus Bundes- und Landesmitteln nach dem GVFG und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und andererseits aus dem Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt gedeckt werden. Der Eigenanteil soll zum größten Teil zunächst aus Stellplatzablösemitteln des Zeitraums 2014-2018 beglichen werden. Die geplanten Aufwendungen wurden im Bericht wie folgt veranschlagt:

  • Stadtbahn: 12,54 Mio. Euro
  • Straßenbahn: 5,99 Mio. Euro
  • Bus: 6,22 Mio. Euro
  • S-Bahn: 1,65 Mio. Euro

Zieht man nun noch die im Entwurf des Haushalts 2015/2016 im Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV dargestellte Summe der für denselben Zeitraum veranschlagten Eigen- und Drittmittel der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr, worunter die GVFG– und FAG-Mittel fallen, hinzu, wird deutlich, dass das städtische Investitionsvolumen deutlich zu gering bemessen ist. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG einzuhalten, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit 2022 erreicht wird.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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