Lärmschutz: Konkret handeln – in Ruhe leben

Produktbereich: 22 Umwelt
Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden ausreichend Finanzmittel eingestellt, damit für alle Stadtteile Kommunale Lärmminderungspläne erarbeitet werden können.
  2. Zur Umsetzung der in den Lärmminderungsplänen empfohlenen Maßnahmen werden in den Doppelhaushalt 2015/2016 Finanzmittel für den aktiven und passiven Lärmschutz eingestellt. Die Mittel sind fortzuschreiben.
  3. Lärmschutz ist eine komplexe Aufgabe und betrifft verschiedene Dezernate und Fachbereiche. Die Stadt Frankfurt richtet daher eine Koordinationsstelle für den Lärmschutz ein. In den Doppelhaushalt 2015/2016 wird für die Arbeit der Koordinationsstelle das notwendige Geld für Personal und Sachmittel (z.B. Lärmmessgeräte) eingestellt.
  4. Die Koordinationsstelle Lärmschutz wird mit der Erarbeitung eines Gesamtlärmplanes für das gesamte Stadtgebiet beauftragt, der auch den Summenpegel ausweist. Im Summenpegel wird die Immission des Lärms von unterschiedlichen Verkehrsträgern an einem Ort zusammengefasst. Als Beispiel sei hier die Pestalozzischule genannt, deren Nutzerinnen und Nutzer dem Lärm der A66 und A661 sowie dem von Flugzeugen, der U-Bahn und dem Erlenbruch ausgesetzt sind.
  5. Es werden in den Ortsteilen Runde Tische eingerichtet, die von der neu geschaffenen „Koordinierungsstelle Lärmschutz“ geleitet werden. Hier werden nach Maßgabe der Kommunalen Lärmminderungspläne und im Austausch mit den jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohnern konkrete Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet.

Begründung

Die gesetzlich zuständige Behörde für die Frankfurter Lärmaktionsplanung ist das Regierungspräsidium Darmstadt, das ebenfalls einen Lärmminderungsplan für Frankfurt erstellt. Dieser Plan ist nicht so detailliert wie die Kommunale Lärmminderungsplanung, welche die Stadt Frankfurt aus Eigeninitiative heraus für einige Stadtteile bereits erarbeitet hat. In der B 553/2008 (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Landes Hessen – Lärmminderungsplanung in Frankfurt am Main) heißt es dazu:

Nach Aussage des Hessischen Umweltministeriums sind beim Land Hessen keine Finanzmittel für die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bereitgestellt worden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen wird die Lärmaktionsplanung des Landes Hessen nur sehr allgemeine Handlungsempfehlungen formulieren.

Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Frankfurt selbst aktiver wird und die Erarbeitung der Kommunalen Lärmminderungspläne fortsetzt und konkrete Maßnahmen durchführt. Das städtische Umweltamt, das mit der Erarbeitung betraut ist, braucht mehr Personal und mehr Geld. Die „Koordinationsstelle Lärmschutz“ ist daher hier am sinnvollsten angesiedelt.

Der Handlungsbedarf nimmt zu. Denn Lärm, insbesondere Verkehrslärm, stellt für immer mehr Menschen in der Stadt eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität und zunehmend eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Nachgewiesen sind zahlreiche Krankheitsbilder, die durch Lärm ausgelöst werden, von Konzentrationsschwächen und Schlaflosigkeit über Schwerhörigkeit bis hin zu Herz-Kreislauferkrankungen.

Der Schutz der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen vor Lärm ist daher eine der vordringlichsten Aufgaben. Die Frankfurter Lärmminderungspläne dokumentieren unmittelbar die Notwendigkeit zum Handeln. Maßnahmen zur Verminderung des Lärms wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lärmsanierung, Lärmschutzpflanzungen und bauliche Lärmschutzmaßnahmen kosten Geld. Sollen die Lärmkartierung und die erarbeiteten Lärmminderungspläne nicht folgenlos bleiben, muss der Magistrat entsprechende Mittel für passiven wie auch aktiven Lärmschutz in den Haushalt einstellen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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