Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Jede Fraktion hat nach demokratischen Gepflogenheiten den Anspruch, im Stadtparlament vorne zu sitzen.
Begründung
Diesem Anspruch stehen im konkreten Fall weder bauliche noch technische Hindernisse entgegen, da es acht Doppelreihen aber nur sieben Fraktionen gibt. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.