Barrierefreiheit des Erweiterungsbaus der Kita Am Neuenberg 26

Der Magistrat betont die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Bauwerks nicht gesondert, hingegen aber andere Maßnahmen, die eigentlich ebenfalls gesetzlich geregelt sind, wie die des Brandschutzes und der Energieeffizienz. Barrierefreies Bauen ermöglicht den bestmöglichen Zugang und Inklusion für alle Kinder sowie deren Eltern und Betreuer. Zudem wird dadurch eine langfristige Umwidmung des Gebäudes, wenn aufgrund der demographischen Entwicklung wieder weniger Kinderbetreuungsplätze benötigt werden, erleichtert.

§ 46 HBO schreibt die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden vor. Barrierefreie Aufzüge oder Rampen müssen hier auch bei Gebäuden unter 13 Metern Höhe eingebaut werden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:

  1. Inwieweit wird der Erweiterungsbau barrierefrei sein?
  2. Wird das obere Geschoss über barrierefreie Rampen oder Aufzüge erreichbar sein?
  3. Werden Schalter und Schilder parallel in Braille beschriftet?
  4. Geben Rauchmelder auch ein optisches Signal?
  5. Zu 1-4: Falls ja, in welcher Form? Falls nein, warum nicht?
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