Die „Wilde Partyszene“ auf der Zeil

Stadtrat Markus Frank konstruiert im Gespräch mit der Presse eine „wilde Partyszene“ auf der Zeil. Er spricht von Lärmbeschwerden, zunehmenden Auseinandersetzungen und impliziert eine steigende Zahl von Gesetzesübertretungen. Nur im Polizeipräsidium weiß man von all dem nichts: der Lärm hielte sich in Grenzen, es gäbe keine Häufung gesetzeswidriger Taten in Folge von Alkoholkonsum, zu einer wilden Partyszene auf der Zeil gäbe es keine besonderen Erkenntnisse.

Darum frage ich den Magistrat:

Welche Strategie verfolgt der Magistrat in der Kriminalisierung und Marginalisierung von „feierlustigen, jungen Menschen“ kurz vor den Wahlen, und hält er Repression für erfolgreicher als Suchtprävention im Sinne der Vorlage B 44/2012?

Antwort von Stadtrat Markus Frank

Frankfurt am Main steht für seine Weltoffenheit und kulturelle Vielfalt. Diese spiegeln sich auch im Nachtleben wieder. Der Magistrat freut sich über alle Menschen, die urbanes Flair schätzen und in Frankfurt ausgehen und feiern wollen. Jedoch muss sich dies im Rahmen der Gesetze sowie unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme bewegen.

Nach gemeinsamen Feststellungen von Landes- und Stadtpolizei bildete sich ab Mitte des Jahres 2011 in den innerstädtischen Bereichen Zeil, Hauptwache und Börsenplatz eine Szene Jugendlicher und junger Erwachsener. In den zumeist in kleineren Gruppen an Wochenenden auftretenden Personen spielte und spielt das Zusammenkommen und der gemeinsame Konsum von Alkohol an diesen Plätzen eine wichtige Rolle. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Stadtpolizei häuften sich in den vergangenen Monaten, und werden von den Sicherheitsbehörden sehr ernst genommen.

Ein hohes Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der Gäste in Frankfurt am Main in allen Bereichen der Stadt ist dem Magistrat ein wichtiges Anliegen, deshalb setzt er in erster Linie auf Prävention, die mit verschiedenen Maßnahmen die Verhinderung des Entstehens von beunruhigenden Entwicklungen zum Ziel hat.

Die vorliegenden Beschwerden nahm die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, im Übrigen in Zusammenarbeit mit dem 1. Revier des Polizeipräsidiums zum Anlass, im Dezember 2011 eine gemeinsame Kontrolle der betroffenen Bereiche durchzuführen.
Bei nahezu 100 Personenkontrollen in den Nachtstunden wurden stark alkoholisierte und gewaltbereite Jugendliche festgestellt. Es wurden Minderjährige ihren Erziehungsberechtigten zugeleitet und Platzverweise erteilt. Bedauerlicherweise kam es hierbei auch zu Widerstandhandlungen gegenüber den uniformierten Bediensteten.

Bei durchgeführten Kontrollen an anderen Tagen konnten ähnliche Situationen beobachtet werden.

Die bisherigen Erkenntnisse des Ordnungsamtes sind deckungsgleich mit der polizeilichen Lagebeurteilung des zuständigen 1. Polizeireviers. Warum diese Informationen der Pressestelle des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nicht bekannt waren, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Aufgrund der Lagebeurteilung von Landes- und Stadtpolizei wurden gemeinsame polizeiliche Maßnahmen gegen die in Rede stehenden Störungen der öffentlichen Sicherheit ergriffen.

Der hauptsächlich betroffene innerstädtische Bereich wird kontinuierlich, speziell an den Abenden und Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag durch uniformierte Streifen überwacht. Zielsetzung der Maßnahmen ist es, einer Verfestigung dieser Szene entgegenzuwirken, den Jugendschutz und damit die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen zu gewährleisten sowie das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.

Dabei lag und liegt das Hauptaugenmerk dieser Kontrollen auch weiterhin in der Prävention. So ist selbstverständlich der städtische Präventionsrat in die Maßnahmen eingebunden und agiert mit verschiedenen präventiven Aktivitäten. Mit den angetroffenen Jugendlichen werden Aufklärungsgespräche geführt und sie zur Auflösung dieser Ansammlungen bewegt. Diese gemeinsamen Einsätze waren und werden von der Landespolizei ausdrücklich gewünscht.

In Anbetracht der festgestellten Situation in den genannten Bereichen, gepaart mit vorliegenden Bürgerbeschwerden sowie Erkenntnissen der Landespolizei, kann nicht von einer Marginalisierung gesprochen werden. Auch trägt das ausdrücklich defensive Verhalten der Bediensteten der Stadtpolizei zu keiner Kriminalisierung der angetroffenen Personen bei. Anzumerken ist die Tatsache, dass sich innerhalb der besagten Gruppierungen auch hinreichend polizeibekannte Personen aufhalten, die als Gewalttäter einzustufen sind.

Der Magistrat wird auch künftig dafür Sorge tragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt sicher fühlen und dennoch genügend Raum bleibt, um in urbanem Flair zu feiern und auszugehen.

Parlis: Frage F 338/2012

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