Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beitragspflicht für Kindergärten und -tagesstätten wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.
Begründung
Unter den geforderten Konsequenzen, die der internationalen Schulleistungsstudie PISA folgten, gehörte: Gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern müssen im Vorschulalter gefördert werden. Doch Statistiken zeigen: Jedes zehnte Kind in Deutschland hat vor der Einschulung niemals einen Kindergarten besucht. Unter diesen stellen Kinder mit Migrationshintergrund einen größeren Anteil dar. Hingegen werden die seltenen Ganztagsplätze überwiegend von Akademiker-Kindern besucht.
Die Beitragspflicht für Kindergärten fördert somit die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Beitrag ist für viele Eltern überhöht. Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten.
Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass Frankfurter Kindergärten von derzeitigen Aufbewahrungsanstalten zu Bildungsstätten umgeformt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung im Kindergarten gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergange in die Schule.
Wir streben daher die volle Beitragsfreiheit für den Kindergarten an, um den Bildungsauftrag zu stärken.