Kein Terminal 3

Zugehörige Vorlagen: NR 577, NR 683, NR 697, NR 701 (Römer)

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 25. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, TOP 10, Sofortige Schließung der NW-Landebahn – jedenfalls bis 2020

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

Wir hatten in der letzten Stadtverordnetenversammlung überhaupt keine Redezeit mehr übrig. Da ging es um das Terminal 3. Jetzt haben wir immerhin noch drei Minuten. Herr Dr. Rahn, ich muss Ihnen insofern widersprechen. Nicht alle Fahrten unter 500 Kilometern lassen sich bequem mit der Bahn erledigen. Wenn einmal wieder Hochwasser ist, ist die Strecke Frankfurt-Berlin ein Knochenjob, da ist man dann fünf Stunden unterwegs, aber ab November sind es nur noch dreieinhalb Stunden.

Nichtsdestotrotz stimme ich Ihnen zu, dass die Landebahn geschlossen werden muss, sie muss weg. Was mich dabei ärgert, und das konnte ich das letzte Mal leider nicht sagen, ist, dass diese Landebahn aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses von 2007 eröffnet und genau dieser Planfeststellungsbeschluss jetzt kürzlich in den Sommerferien geändert wurde. Da wurde die Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme aufgerufen, die uns hier vorliegt. Das waren am Ende nur zwei, drei Seiten, in denen aus Umweltaspekten gesagt wird, dass hier Gewässer sind, die geschützt werden müssen. Da war noch irgendein anderer Naturschutzpunkt, aber in dieser Stellungnahme der Stadt Frankfurt zu dem Planfeststellungsverfahren wurde mit keinem Wort gesagt, dass durch die Nordwestlandebahn auf einmal ein massiv gestiegener Fluglärm vorhanden ist, der 2007 noch nicht antizipiert wurde.

Das Terminal 3 hat insofern direkt mit der Nordwestlandebahn zu tun, da das Terminal 3 gebraucht wird, um die Nordwestlandebahn auszunutzen, sie voll zu nutzen. Das heißt, um diese angestrebte Fluggastauslastung von 63 auf 88 Millionen, eine Steigerung von 40 Prozent, zu erreichen, braucht man das Terminal 3. Das Einzige, was die Stadt Frankfurt in dem Planfeststellungsänderungsverfahren tut, ist zu sagen, dass da Gewässersachen sind, aber sie sagt nichts zu dem Fluglärm.

Als Nächstes, wenn der Bauantrag eingereicht wird, wird das dann als gottgegeben angesehen, dass dieser Bauantrag nicht mehr abgelehnt werden kann, weil ein Planfeststellungsbeschluss besteht. Da hätten Sie aber auch im Planfeststellungsänderungsverfahren einmal den Mund aufmachen müssen und sich auch für die Frankfurter Bevölkerung einsetzen und dabei auch noch einmal den Fluglärm anprangern müssen.

Vielen Dank!

(Beifall)

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