Erstattung der Fahrkosten bis zum Abitur

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat setzt sich bei der Hessischen Landesregierung und im Hessischen Städtetag dafür ein, dass § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) derart geändert wird, dass eine Erstattung der Fahrkosten auch in der Oberstufe möglich ist.

Begründung

Derzeit werden die Fahrkosten von Schülerinnen und Schülern ab einer Distanz von 3 km (Grund­schule: 2 km) nur bis zur zehnten Klasse erstattet. Der weitere Schulbesuch stellt sich gerade mit mehreren Kindern als starke finanzielle Belastung für die Eltern dar, wodurch die Kinder einem Erfolgsdruck bis hin zum Abbruch der Ausbildung ausgesetzt werden. Im Sinne der Diskriminie­rungsfreiheit sollten alle Kinder die gleichen Chancen bekommen, ihr Abitur zu machen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben