Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gewerbesteuerhebesatz wird auf 475 Punkte erhöht.
Begründung
Um die vielfältigen Aufgaben der Stadt für die Zukunft finanziell zu sichern, ist es notwendig, den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen. Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich treffen die Bevölkerung, schränken ihre Teilhabemöglichkeiten ein und reduzieren die Attraktivität des Standorts. Die Senkung des Hebesatzes erfolgte unter dem Eindruck sprunghaft gestiegener Einnahmen kurz vor Beginn der Finanzkrise zur Unzeit und muss korrigiert werden.
Wie Auszüge der Studie des Instituts für Humangeographie der Goethe-Universität auf dem Frankfurter Industrieabend am 28.10.2013 belegten, sind Unternehmen einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht grundsätzlich abgeneigt, wenn im Gegenzug entsprechende Investitionen z.B. in die Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum erfolgen. Die Gewerbebetriebe stehen in der gesellschaftlichen Verantwortung; diese können sie so wahrnehmen und zum Wohl der Stadt und ihrer Bevölkerung beitragen.
475 Punkte entsprechen grob den Hebesätzen von Köln (475) und Hamburg (470), während München (490) und Berlin (410) im Vergleich der fünf größten deutschen Städte Ausreißer darstellen. Einen Hebesatz um die 460 Punkte haben hingegen Städte wie Hannover, Rostock und Leipzig – Frankfurt ist zweifellos attraktiver.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante